Viel Wind hat das Unternehmen um unsere Berichterstattung gemacht dafür, so dachten wir bisher, eine seriöse Rechtsanwaltskanzlei beauftragt. Aber außer „heisser Luft“ kam da nichts bis zum heutigen Tage.
Klar, denn unsere Berichterstattung war völlig in Ordnung. Merken Sie sich meine Damen und Herren von arttrade.de „Bangemachen gilt nicht“ und wir lassen den Vorgang natürlich nicht auf sich beruhen. Sie haben unsere Berichterstattung angegriffen, wir wollen jetzt vom Gericht her klargestellt haben, dass unsere Berichterstattung völlig in Ordnung war. Dafür haben sie sicherlich Verständnis.
Wer sich auf einen Berg stellt und laut ruft, der muss sich auch ein Echo gefallen lassen. Alternativ können Sie uns dann aber auch den gleichen Kostenbetrag überweisen, den Sie von uns haben wollten.
Übrigens, wir haben nichts gegen Kunstinvestments oder andere Investments, wir wollen Verbraucher mit unserer Berichterstattung nur aufklären, welches Risiko wir dort sehen bei dem jeweiligen Investment. Was der Kunde daraus macht, das ist seine Sache.
Abgemahnt hat uns die Kanzlei LUTZ | ABEL Rechtsanwalts PartG mbB, Rechtsanwalt Dr. Cornelius Renner.
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