Wenn es nach dem Unternehmen artrade gehen würde, dann sollte man möglicherweise das Presserecht abschaffen. So zumindest verstehen wir das Schreiben der Kanzlei Lutz Abel. Eigentlich eine renommierte Kanzlei, aber dieses Schreiben – seufz. Unsere Stammleser wissen, dass wir dann in so manchen Dingen auch sarkastisch sind, vor allem bei Schreiben, die man nicht nachvollziehen kann. Nun gut, damit befasst sich nun unser Rechtsanwalt. Der weiß, was er tut.
Ob jemand sein Geld dann in Kunst investieren will, mag dann wirklich JEDER für sich entscheiden, aber es ist und bleibt ein Investment mit Totalverlustrisiko für jeden Anleger, der dort sein Geld investieren will, und ganz klar, darauf weist das Unternehmen auch selber hin.
Geht man den weiteren Hinweisen des Unternehmens nach, dann dürfte das Unternehmen mit Kleinanlegern eigentlich gar keine Geschäfte machen, denn das Unternehmen stuft sein Investmentangebot selber in die 2. höchste Risikoklasse in seiner Risikobeschreibung ein. In Klasse 6 von 7. Da sagen wir natürlich ganz klar, „Finger weg“ von diesem Investment. Ganz klar unsere Meinung.
In unserem von Rechtsanwalt „Vorwärts wie Rückwärts“ kritisierten Artikel hatten wir unsere Erfahrungen zu einem anderen Kunstinvestment geschildert, und auch nachgewiesen. Natürlich spielt dies auch eine wichtige Rolle in unserer redaktionellen Bewertung. Wir hatten im Artikel aber auch eine deutliche und klare Abgrenzung vorgenommen.
Genau das hat Rechtsanwalt „Vorwärts wie Rückwärts“ dann nicht gefallen. Aus unserer Sicht ist unsere Berichterstattung sehr fair und gut belegt durch Nachweise.
Nun warten wir einmal ab, wie sich der Vorgang entwickeln wird, denn vor Gericht wird dieser Vorgang sicherlich landen, entweder geht das Unternehmen vor Gericht und versucht eine einstweilige Verfügung zu erwirken oder aber wir gehen vor Gericht mit einer negativen Feststellungsklage.
Wie heisst es aber so schön: Der Anwalt gewinnt immer, egal ob er gewinnt oder verliert!
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