Startseite Vorsicht Anlegerschutz ASK Edelmetall GmbH – eine Gesellschaft, mit der wir keine Goldgeschäfte machen würden
AnlegerschutzVerbraucherschutzinformationen

ASK Edelmetall GmbH – eine Gesellschaft, mit der wir keine Goldgeschäfte machen würden

Teilen

In den letzten Tagen haben uns viele Anfragen von Usern rund um das Thema DLW-Deutsche Wertelager erreicht, dem aus unserer Sicht aktuell der Konkurs droht. Das zumindest belegen Informationen des Unternehmens selber, die uns in der Redaktion vorliegen.

Eine nicht unbedeutende Rolle in dem Vorgang DWL Deutsche Wertelager GmbH soll unseren Informationen nach auch ein Rechtsanwalt Martin D. Sach, LL.M innehaben.

Jener Rechtsanwalt soll der Verfasser und Versender des Schreibens an die Anleger und den Vertrieb der DWL Deutsche Wertelager sein, was uns in der Redaktion vorliegt.

Wir haben dieses Schreiben nun an die zuständige Staatsanwaltschaft und das zuständige Amtsgericht weitergeleitet.

Eine Staatsanwaltschaft in Deutschland ist immer dafür da, belastende und entlastende Fakten zu einem Vorgang zusammenzutragen und dann abschließend aus rechtlicher Sicht zu bewerten.

Auch das in der Überschrift genannte Unternehmen sehen wir dann durchaus kritisch, da es im Unternehmensgeflecht bzw. Unternehmensumfeld der DWL aus unserer Sicht eine nicht unbedeutende Rolle spielt.

Wirtschaftlich steht das Unternehmen nach dieser Bilanz nicht besonders stark dar.

ASK Edelmetall GmbH

Kaufering

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 20.10.2016 bis zum 31.12.2016

Bilanz

Aktiva

31.12.2016
EUR
A. Anlagevermögen 26.341,00
I. Sachanlagen 26.341,00
B. Umlaufvermögen 265.232,10
I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 9.605,15
II. Kassenbestand, Bundesbankguthaben, Guthaben bei Kreditinstituten und Schecks 255.626,95
Bilanzsumme, Summe Aktiva 291.573,10

Passiva

31.12.2016
EUR
A. Eigenkapital 23.166,10
I. gezeichnetes Kapital 25.000,00
II. Jahresfehlbetrag 1.833,90
B. Rückstellungen 1.500,00
C. Verbindlichkeiten 266.907,00
Bilanzsumme, Summe Passiva 291.573,10

Anhang

I Allgemeine Angaben zu Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sowie Grundlagen der Währungsumrechnung

Dem Jahresabschluss zum 31.12.2016 liegen die Vorschriften des Handelsgesetzbuches über die Rechnungslegung von Kapitalgesellschaften zugrunde sowie die ergänzenden Vorschriften des Gesetzes betreffend die Gesellschaften mit beschränkter Haftung. Des Weiteren fanden die entsprechenden steuerrechtlichen Regelungen Anwendung.

II Erläuterungen der Bilanz

Die Bewertung des Sachanlagevermögens erfolgte unverändert zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen. Die Bemessung der Nutzungsdauern wurde auf der Grundlage der steuerlichen Abschreibungstabellen vorgenommen.

Die Abschreibungen wurden linear bemessen. Bei Neuanlagen wurden die Abschreibungsbeträge pro-rata-temporis ermittelt.

Geringwertige Vermögensgegenstände wurden im Anschaffungsjahr grundsätzlich aktiviert und in voller Höhe abgeschrieben.

Das Vorratsvermögen wurde grundsätzlich zu Einkaufspreisen unter Berücksichtigung von handelsüblichen Abschlägen bewertet.

Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden mit ihrem Nennbetrag angesetzt.

Die sonstigen Rückstellungen wurden für alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten gebildet. Die Bewertung erfolgte in der nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Höhe.

III Sonstige Angaben

Verbindlichkeiten über eine Restlaufzeit von mehr als 5 Jahren sind nicht vorhanden.

IV Aufsichtsrat und Vorstand/Geschäftsführung.

Erdogan Asik, 34153 Barkirköy, Istanbul

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
InterviewsVerbraucherschutzinformationen

Interview mit Rechtsanwalt Thomas Sontowski: Verbraucherrechte in Bezug auf die Schufa

Interviewer: Herr Sontowski, danke, dass Sie sich Zeit für uns nehmen. Könnten...

Anlegerschutz

Neon Equity AG und die swisspartners Versicherung AG

Neon Equity AG Frankfurt am Main Bekanntmachung gemäß § 20 Abs. 6...