Associates of Lions & Partners AG: BaFin ermittelt gegen die Associates of Lions & Partners AG
Die BaFin stellt gemäß § 37 Abs. 4 Kreditwesengesetz (KWG), § 8 Abs. 7 Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) klar, dass das Unternehmen Associates of Lions & Partners AG keine Erlaubnis nach dem KWG zum Betreiben von Bankgeschäften oder Erbringen von Finanzdienstleistungen hat.
Das Unternehmen hat auch keine Erlaubnis nach dem ZAG zum Erbringen von Zahlungsdiensten. Das Unternehmen mit angeblicher Anschrift in Stuttgart unterliegt nicht der Aufsicht der BaFin. Aufgrund der Inhalte seiner Webseite associates-of-lions-and-partners.com rechtfertigen Tatsachen die Annahme, dass das Unternehmen unerlaubt Bankgeschäfte bzw. Finanzdienstleistungen und Zahlungsdienste in der Bundesrepublik Deutschland anbietet.
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