Ganz klar ja, denn es handelt sich um eine nachrangige Namensschuldverschreibung, die das Unternehmen hier dem Anleger anbietet. Natürlich nimmt der Anleger hier nicht nur an eventuellen Gewinnen teil, sondern auch an möglichen Verlusten, wenn die Beteiligung dann mal nicht so läuft, wie das Unternehmen prognostiziert hat. Die Anleger sind also auf „Gedeih und Verderb“ auf das Können der Geschäftsführung des Unternehmens angewiesen, das diese nachrangige Namensschuldverschreibung herausgibt. Da bleibt dann nur die Hoffnung, dass die Geschäftsführung der Beteiligung etwas von ihrem Geschäft versteht.
asuco Vertriebs GmbH
Oberhaching
Hinweisbekanntmachung gemäß § 9 Abs. 2 Vermögensanlagengesetz
Die Firma asuco Vertriebs GmbH beabsichtigt, die von der Firma asuco Immobilien-Sachwerte GmbH & Co. KG begebenen nachrangigen Namensschuldverschreibungen der Serie ZweitmarktZins 05-2017 öffentlich anzubieten. Ein vollständiger Verkaufsprospekt wird bei der asuco Vertriebs GmbH, Thomas-Dehler-Straße 18, 81737 München, zur kostenlosen Ausgabe und im Internet unter www.asuco.de bereitgehalten.
München, 03.01.2018
asuco Vertriebs GmbH
Dass asuco was von dem Geschäft versteht, ist aus der Leistungsbilanz der letzten 10 Jahre wohl klar zu erkennen. Zumal es eine 100% ige Transparenz gibt hinsichtlich der Geschäftsberichte und der Bonität der asuco Gruppe. Da das Geld der Anleger direkt in die Beteiligungen (deutsche Gewerbeimmobilien) nach strengen Kriterien investiert wird, ist auch klar, dass der Kunde mittelbar in deutsche Immobilien investiert ist und eine Verwertung wohl nie gegen „0“ laufen wird. Da es auch keine „erstrangige“ Gläubiger gibt, stehen die Nachrang Investoren quasi vorne in der Verwertungskette. Insofern kann ich Ihren Beitrag nicht teilen, ich würde mir grundsätzlich von Ihnen eine genauere und sachliche Recherche wünschen.