Gesellschaft

Asyl und Abschiebung

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In Deutschland erhält jemand, der Asyl beantragt, zuerst eine befristete Aufenthaltsgenehmigung für die Dauer der Antragsprüfung. Bei Ablehnung des Asylantrags muss die betroffene Person das Land innerhalb einer gesetzlich festgelegten Frist verlassen, üblicherweise 30 Tage, wobei abgelehnte Asylbewerber aus sicheren Herkunftsländern nur eine Woche Zeit haben. Eine Nichteinhaltung dieser Frist kann zu einer zwangsweisen Abschiebung führen, die von den Polizeibehörden des Bundes und der Länder durchgeführt wird.

Zurzeit sind, laut dem Ausländerzentralregister, ungefähr 279.000 Menschen ausreisepflichtig, wobei etwa die Hälfte abgelehnte Asylbewerber sind. Allerdings kann etwa 80 Prozent dieser Personen nicht abgeschoben werden, und sie erhalten daher eine „Duldung“. Der häufigste Grund für diese „Duldung“ ist das Fehlen von Reisedokumenten.

Die Gesetze und Vorschläge zur Abschiebung und Ausweisung werden stetig überprüft und angepasst. Die Innenministerin, Nancy Faeser, hat beispielsweise vorgeschlagen, die Ausweisung von Mitgliedern krimineller Clan-Familien zu erleichtern, was jedoch auf Kritik gestoßen ist. Die Ausweisung und Abschiebung von Straftätern und Gefährdern soll durch neue Gesetzesinitiativen beschleunigt werden.

Ebenfalls werden zur Eindämmung illegaler Einreisen und Schleuserkriminalität Grenzkontrollen durchgeführt. Die EU-Asylreform, die kürzlich verabschiedet wurde, ermöglicht auch „Grenzverfahren“, wobei Asylsuchende an den EU-Außengrenzen bis zu zwölf Wochen festgehalten werden können, während ihre Anträge geprüft werden. Trotz Diskussionen um eine Obergrenze für die Aufnahme von Asylsuchenden, ist die Einführung einer solchen Grenze rechtlich schwierig, da sie potenziell gegen das Prinzip des Non-Refoulement und internationale sowie EU-Richtlinien verstoßen könnte, die Vorrang vor nationalem Recht haben.

Zudem besteht die Möglichkeit der Abschiebehaft für ausreisepflichtige Personen, die Deutschland nicht freiwillig verlassen. Die Bedingungen und Regularien dieser Haft, einschließlich ihrer Dauer und Anordnung, sind ebenso Gegenstand gesetzlicher Regelungen und Reformen.

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