Flüchtlinge, die in den Herkunftsländern wegen ihrer Homosexualität strafrechtlich verfolgt werden, können womöglich bald auf EU-weites Asyl hoffen. Für eine Anerkennung als Asylgrund plädierte Generalanwältin Eleanor Sharpston heute vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg in ihren Schlussanträgen zu drei Fällen.
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