Asylkompromiss

Published On: Freitag, 09.06.2023By

Nach langen Verhandlungen haben sich die EU-Staaten auf eine Verschärfung der EU-Asylregeln geeinigt. Die 27 EU-Innenministerinnen und -minister stimmten am Donnerstagabend in Luxemburg dem dritten Kompromissvorschlag des schwedischen Ratsvorsitzes zu, wie Schwedens Migrationsministerin Maria Malmer Stenergard bekannt gab. Diese Einigung folgte auf mühsame Verhandlungen und erhielt trotz Kritik breite Zustimmung. „Heute haben wir einen historischen Schritt gemacht“, sagte Stenergard. Sie betonte die „große Zustimmung“ zu den beiden Gesetzesvorlagen. EU-Innenkommissarin Ylva Johansson freute sich über den „Geist der Solidarität und Zusammenarbeit“ zwischen den Mitgliedsstaaten. Auch die deutsche Innenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete die Einigung als „historisch“. Österreichs Innenminister Gerhard Karner (ÖVP) nannte das Ergebnis bei einer öffentlichen Sitzung einen „guten Schritt nach vorne“.

Bei den Verhandlungen ging es zum einen um Vorprüfungen von Asylanträgen von Menschen mit geringen Erfolgsaussichten an den EU-Außengrenzen und zum anderen um die Verteilung von Asylsuchenden. Der Vorschlag der schwedischen Ratspräsidentschaft zu den Grenzverfahren sah vor, dass Migranten und Migrantinnen aus Ländern mit einer Anerkennungsquote von unter 20 Prozent im EU-Durchschnitt eine Vorprüfung ihres Antrags durchlaufen müssen. Ankommende Personen aus als sicher geltenden Ländern sollen künftig nach dem Grenzübertritt unter haftähnlichen Bedingungen in streng kontrollierten Aufnahmeeinrichtungen untergebracht werden. Innerhalb von sechs Monaten soll dort im Normalfall geprüft werden, ob der Antragsteller eine Chance auf Asyl hat. Wenn nicht, soll er umgehend zurückgeschickt werden.

Die Mehrheit der Flüchtlinge, wie etwa aus Syrien, Afghanistan und dem Sudan, soll weiterhin das Recht auf ein reguläres Verfahren haben. Deutschland konnte sich jedoch mit seiner Forderung nach humanitären Ausnahmen von den umstrittenen Grenzverfahren für Familien mit Kindern nicht durchsetzen.

In Bezug auf die langjährige Streitfrage der Umverteilung von Asylsuchenden soll zukünftig das Prinzip der „verpflichtenden Solidarität“ anstelle einer „verpflichtenden Verteilung“ gelten. Das bedeutet, dass Mitgliedsstaaten, die an ihren Grenzen mit einem Zustrom überfordert sind, solidarische Unterstützung erhalten sollen. Gleichzeitig sollen Staaten, die keine Menschen aufnehmen möchten, die Möglichkeit haben, sich „freizukaufen“. Pro nicht aufgenommenem Asylbewerber müssen 20.000 Euro gezahlt werden.

Karner wies in der Debatte auf die hohen Asylantragszahlen hin. Der Innenminister betonte auch mehrmals, dass sich Österreich bisher solidarisch verhalten habe und nun zunehmend Solidarität von anderen Staaten erwarte. Er sagte, dass weitere Schritte erforderlich sein werden. Österreich

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