Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat am Freitag die Abschiebung eines afghanischen Asylbewerbers aus Belgien nach Griechenland verurteilt.
Der Spruch dürfte nun auch Auswirkungen auf andere EU-Länder haben. Bislang wurden nämlich – aufgrund der sogenannten Dublin-II-Verordnung – Flüchtlinge aus Griechenland als erstem EU-Staat, in den sie eingereist sind, nach ihrer Weiterreise in ein anderes Land der Europäischen Union wieder nach Athen zurückgeschickt.
Kommentar hinterlassen