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Atemschutzmasken

cromaconceptovisual (CC0), Pixabay
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Zugegeben, es war eine der besseren Ideen aus dem Hause ADCADA aus Bentwisch bei Rostock, aber auch hier wieder möglicherweise eine Fehlinvestition da…zum falschen Zeitpunkt. Gerade als es genügend Atemschutzmasken auf dem Markt gibt, fängt das Unternehmen ADCADA aus Bentwisch bei Rostock an, diese zu produzieren.

Just auch in die Zeit, wo die Preise für die Masken eigentlich im freien Fall sind. Wie will man da noch dem Kunden innerhalb eines Jahres sein Kapital zurückbezahlen und das auch noch mit 12 % Zinsen?

Nun könnte sich den Anlegern aber eine einmalige Chance bieten, ihr Geld zurück zu bekommen, denn das Unternehmen ADCADA aus Ruggell in Liechtenstein und Bentwisch bei Rostock hatte laut einer Veröffentlichung der Finanzmarktaufsicht aus Liechtenstein, gar keine Genehmigung diese Gelder von Anlegern einzusammeln.

Neben der Liechtensteiner Finanzmarktaufsicht sehen das die deutsche BaFin und die FMA in Österreich genauso. Das zumindest kann man auf den Internetseiten der jeweiligen Aufsichtsbehörde nachlesen.

Jeder Anleger kann nun, nach Meinung von Rechtsanwalt Jens Reime aus Bautzen, auf Grundlage dieser Mitteilungen der Aufsichtsbehörden, das von ihm investierte Kapital zurückverlangen. Um auf der sicheren Seite zu sein, so Rechtsanwalt Jens Reime, was mein Kapital betrifft, würde ich genau dies tun.

Bei all den negativen Nachrichten rund um das Unternehmen ADCADA weiß doch, wenn man ehrlich zu sich selber ist, keiner mehr, wie es wirtschaftlich weitergehen soll und kann. Zumal ja auch noch die staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen gegen die Geschäftsführer von Firma aus der ADCADA Group im Raum stehen.

Hier hatte es ja im Mai eine Hausdurchsuchung der Geschäftsräume des Unternehmens sowohl in Liechtenstein als auch in Bentwisch bei Rostock gegeben; mit welchem konkreten Ergebnis, dies wird man dann in einigen Wochen bzw. Monaten erfahren. Natürlich gilt für die in diesen Verfahren beschuldigten Personen auch die Unschuldsvermutung.
Eine Staatsanwaltschaft in einem demokratischen Land darf nicht nur belastende Fakten suchen, sondern auch die Beschuldigten entlastende Fakten.

Möglich, dass die Verfahren auch eingestellt werden gegen Geldauflage oder sogar ohne Auflagen. In diesem Stadium des Verfahrens ist grundsätzlich natürlich noch immer alles möglich, nicht nur eine Verurteilung der Beschuldigten.

Eine Frage, die man sich allerdings stellen muss, ist die Frage nach der wirtschaftlichen Zukunft der Unternehmensgruppe überhaupt, denn in den letzten Jahren hatte man den Eindruck, dass vorallem das Einsammeln von Anleger-Geldern möglicherweise das Geschäftsmodell des Unternehmens ADCADA war.

Mit all diesen nun negativen Nachrichten zu dem Unternehmen, wird ein weiteres Geldeinsammeln dann wohl nicht mehr möglich sein, denn Geld ist ein scheues Reh, wie der Volksmund nicht zu Unrecht besagt.

Möglicherweise wird es eher so sein, dass immer mehr Anleger nun verunsichert sein könnten und das investierte Kapital zurückhaben wollen. Das wird dem Unternehmen wohl kaum möglich sein können, jetzt sofort alle Gelder der Investoren zurück zu bezahlen. Ein großer Teil der angenommenen Anlegergelder wird im geschäftlichen Kreislauf der ADCADA Unternehmensgruppe investiert sein. Viel möglicherweise auch im Marketing.

Leider gibt es zu dem Unternehmen keine konsolidierte Bilanz, die aufzeigt, wieviel Geld man von Anlegern insgesamt eingesammelt hat und wie die Unternehmensgruppe dann wirtschaftlich so dasteht. Genau dann könnte man sagen, „die schaffen das“ mit der Rückzahlung der Anlegergelder aus der Erwirtschaftung eigener Gewinne aus den ADCADA Unternehmen.

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