Das Geschäft muss weitergehen, so wird sich das auch die Geschäftsführung des Unternehmens ATIRA GmbH denken. Jenes Unternehmen aus Wien, das nach wie vor auf der Internetseite der Finanz-Markt-Aufsicht vermerkt ist.
Ob das Unternehmen das Geschäft so weiterhin öffentlich zugänglich machen darf, das ist dann wohl eine spannende Frage, die man in den nächsten Tagen und Wochen wird klären müssen.
Die grundsätzliche Frage, die sich uns aber stellt ist, darf man solch einen BITCOIN Automaten überhaupt aufstellen? Brauche ich, und wenn ja welche, von jemanden eine Genehmigung dazu?
Natürlich stellt sich auch die Frage, warum soll ich für ein Bitcoininvestment überhaupt an einen Automaten gehen?
https://www.fma.gv.at/fma-widerruft-registrierung-gemaess-finanzmarkt-geldwaeschegesetz-der-atira-gmbh/
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