Zwei Unternehmen, die unter den Namen „Atlantic Global Asset Management“ und „Questra Holdings Inc“ firmieren, behaupten, bei der BaFin eine Erlaubnis für das Erbringen von Finanzdienstleistungen in Deutschland nach § 32 Absatz 1 Kreditwesengesetz (KWG) beantragt zu haben.
Die entsprechenden Anträge liegen der BaFin jedoch nicht vor.
Die Finanzmarktaufsicht in Liechtenstein hatte zu den Unternehmen einen Warnhinweis veröffentlicht:
Die Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein warnt vor Aktivitäten von Questra Holdings Inc., Questra World Ltd. und Atlantic Global Asset Management. Die vorgenannten Gesellschaften geben vor, Bank- und Wertpapierdienstleistungen in Liechtenstein anzubieten, u.a. auch über soziale Netzwerke wie Facebook.
Die Betreiber von www.questraworld.es, www.questraholdings.com, www.questrateam.net und www.atlanticgam.es (oder eine ähnliche Form) verfügen über keine Bewilligung der Finanzmarktaufsicht (FMA) Liechtenstein und dürfen keine spezialgesetzlichen Finanzdienstleistungen anbieten.
Die FMA rät dringend davon ab, Investitionen über die Website www.questraworld.es, www.questraholdings.com, www.questrateam.net und www.atlanticgam.es (oder eine ähnliche Form) zu tätigen.
Die FMA rät davon ab, auf Angebote dieser Gesellschaften zu reagieren oder Gelder zu überweisen. Die FMA empfiehlt, Finanzgeschäfte nur von der FMA oder anderen Aufsichtsbehörden zugelassenen Finanzinstituten ausführen zu lassen. Sämtliche bewilligungspflichtigen Finanzdienstleister in Liechtenstein werden im offiziellen Register der FMA aufgeführt.
Die FMA weist darauf hin, dass ausländische Aufsichtsbehörden bereits diverse Warnmeldungen über die oben aufgeführten Gesellschaften publiziert haben (Österreichische Finanzmarktaufsicht FMA, Financial Conduct Authority FCA (Grossbritannien), Financial Supervision Authority KNF (Polen), National Securities Markets Commission CNMV (Spanien) und Financial Services and Markets Authority FSMA (Belgien)).
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