Die österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) kann gemäß § 4 Abs. 7 1. Satz Bankwesengesetz (BWG) durch Kundmachung im Internet, Abdruck im „Amtsblatt zur Wiener Zeitung“ oder in einer Zeitung mit Verbreitung im gesamten Bundesgebiet die Öffentlichkeit informieren, dass eine namentlich genannte natürliche oder juristische Person (Person) zur Vornahme bestimmter Bankgeschäfte nicht berechtigt ist, sofern diese Person dazu Anlass gegeben hat und eine Information der Öffentlichkeit erforderlich und im Hinblick auf mögliche Nachteile des Betroffenen verhältnismäßig ist.
Mit Bekanntmachung im Amtsblatt zur Wiener Zeitung vom 02. August 2017 teilt die FMA daher mit, dass die
Atlantic Global Asset Management, SA
mit angeblichem Sitz in
Edifício BAI Center, 2 Piso Direito
Avenida Cidade de Lisboa
Praia
Cabo Verde – C.P.337
Tel: +883510001246114
support@atlanticgam.es
support.finance@atlanticgam.es
nicht berechtigt ist, konzessionspflichtige Bankgeschäfte in Österreich zu erbringen. Es ist dem Anbieter daher die Entgegennahme fremder Gelder zur Verwaltung gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 erster Fall BWG nicht gestattet. Der FMA liegt weder ein Antrag noch eine sonstige Anfrage der Atlantic Global Asset Management, SA betreffend eine Konzessionserteilung vor.
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