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ATLANTICLUX + Concept Union Finanzprodukte GmbH

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Wer mit der ATLANTICLUX Lebensversicherung S. A. einen Versicherungsvertrag schließt (häufig einen Vertrag über eine fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherung), schließt oft gleichzeitig auch eine Vergütungsvereinbarung mit der CONCEPT UNION Finanzprodukte GmbH ab, mit der er oder sie sich verpflichtet, an die CONCEPT UNION für die Vermittlung, Beratung und sonstigen Leistungen im Zusammenhang mit dem Abschluss des Versicherungsvertrages eine Vergütung zu zahlen. Diese Vergütung beträgt 7,195 % der Gesamtbeitragssumme aus dem Versicherungsvertrag und wird regelmäßig in Teilzahlungen über 60 Monate entrichtet. Solche Versicherungen werden Nettopolicen genannt, weil die Vertriebskosten nicht den Versicherungsprämien entnommen werden.

Sofern diese Vereinbarung in einer Haustürsituation, z. B. in einer Privatwohnung, am Arbeitsplatz oder auch im Rahmen eines Ansprechens auf der Straße bzw. in öffentlichen Verkehrsmitteln, geschlossen wird, besteht ein Widerrufsrecht, über das zu belehren ist. Die im Rahmen der Vergütungsvereinbarung verwendete Widerrufsbelehrung ist jedoch nach einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes vom 01.03.2012 (Aktenzeichen III ZR 83/11) fehlerhaft, da sie nicht den gesetzlichen Anforderungen entspricht, die bis zum 11.06.2010 galten. Die Widerrufsbelehrung enthält den Hinweis, dass die Frist für den Widerruf „frühestens mit Erhalt dieser Belehrung“ beginnt. Nach Auffassung des Bundesgerichtshofes ist eine solche Belehrung unzureichend, da sie den Verbraucher nicht eindeutig über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Diese Belehrung sei irreführend, da die Verwendung der Formulierung „frühestens“ es dem Verbraucher nicht ermögliche, den Fristbeginn ohne weiteres zu erkennen. Der Verbraucher vermöge lediglich zu erkennen, dass die Widerrufsfrist „jetzt oder später“ beginne und der Beginn des Fristablaufes ggf. noch von weiteren Voraussetzungen abhängen solle. Der Verbraucher werde jedoch im Unklaren gelassen, welche – etwaigen – weiteren Umstände dies seien.Lesen Sie weiter

http://www.anlegerschutzanwalt.de/tuerkisch/itemlist/tag/Nettopolice.html

Quelle:Anlegerschutzanwälte e.V.

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