Die Bundesregierung muss drei Energiekonzerne für den beschleunigten Atomausstieg entschädigen. Das hat heute das Bundesverfassungsgericht entschieden. Zwar stufen die Richter die 13. Atomgesetznovelle von 2011, gegen die sich die Klage von E.on, RWE und Vattenfall richtete, als verfassungskonform ein. Jedoch hätte der Gesetzgeber die betroffenen Konzerne entschädigen müssen. Die Forderung der Konzerne nach 19 Milliarden Euro dürfte aber unrealistisch sein.
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