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Ermittlungsverfahren gegen Verantwortliche der AUDI AG – Anklageerhebung gegen vier weitere Angeschuldigte

Die Staatsanwaltschaft München II hat im Ermittlungsverfahren im Zusammenhang mit der Diesel-Affäre betreffend AUDI-Motoren am 05.08.2020 gegen drei frühere Mitglieder des Vorstands der AUDI AG und einen im Ruhestand befindlichen Hauptabteilungsleiter Anklage zur Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts München II erhoben.

Den vier Angeschuldigten wird Betrug, mittelbare Falschbeurkundung sowie strafbare Werbung vorgeworfen. Dem früheren Hauptabteilungsleiter liegt zur Last, für Fahrzeuge der Marken AUDI, VW und Porsche die Entwicklung von Motoren veranlasst zu haben, deren Steuerung mit einer unzulässigen Softwarefunktion ausgestattet war.

Diese Softwarefunktion bewirkt, dass die Abgasminderung auf dem Rollenprüfstand anders (und besser) funktioniert als im realen Fahrbetrieb (sog. Abschalteinrichtung). Fahrzeuge mit den betroffenen Motoren sind in der Folge in großer Zahl abgesetzt und in den Verkehr gebracht worden.

Den angeschuldigten ehemaligen Vorständen wird ab jeweils unterschiedlichen Zeitpunkten zwischen Oktober 2013 und September 2015 vorgeworfen, in Kenntnis der Manipulationen den weiteren Absatz von betroffenen Fahrzeugen der Marken AUDI und VW veranlasst bzw. nicht verhindert zu haben.

Einem der früheren Vorstände wird darüber hinaus vorgeworfen, die AUDI AG im Vorfeld seiner Berufung vom oberen Management in den Vorstand im Jahr 2016 über seine Beteiligung an den Manipulationen getäuscht und so in betrügerischer Weise Vorstandsvergütungen erhalten zu haben.

Von der Anklage umfasst sind insgesamt 434.420 Fahrzeuge der Marken AUDI, VW und Porsche, welche insbesondere auf dem US-amerikanischen und europäischen Markt veräußert wurden.

Hinsichtlich des Gegenstands der Ermittlungen wird ergänzend auf die Pressemitteilungen vom 15.03.2017, 06.02.2018, 22.02.2018, 11.06.2018, 18.06.2018 und 31.07.2019 verwiesen.

Weitergehende Auskünfte zur Anklage können im Hinblick auf den Umstand, dass das Ver-fahren gegen die vier angeschuldigten Personen nunmehr beim Landgericht München II an-hängig ist, nicht gegeben werden.

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