Aussetzung des Anteilscheingeschäftes
Bei dem von der Allianz Invest Kapitalanlagegesellschaft mbH verwalteten Miteigentumsfonds gemäß § 2 Abs. 1 und 2 InvFG 2011 wird das Anteilscheingeschäft vom 13.09.2022 bis auf Weiteres iSd § 56 Investmentfondsgesetz 2011 (InvFG 2011) aufgrund der andauernden Absenz der Abwicklungsmöglichkeiten von Transaktionen bei russischen Anleihen aufgrund des Russland-Ukraine-Konflikts bei gleichzeitiger (passiver) Steigerung des betroffenen Volumens ausgesetzt.
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