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Auch das gibt es – Handgranatenkartell

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Der in Nürnberg ansässige Rüstungshersteller Diehl wurde von der EU-Kommission mit einer Geldbuße von 1,2 Millionen Euro belegt. Grund für das Bußgeld ist eine unerlaubte Marktabsprache zwischen Diehl und seinem schweizerischen Konkurrenten RUAG. Nach einem Vergleichsverfahren wurde entschieden, dass beide Unternehmen ein Kartell gebildet hatten, welches den Verkauf von Handgranaten betraf.

EU-Wettbewerbskommissar Reyners äußerte sich dazu in einer Stellungnahme: „Wir haben heute Diehl mit einer Geldbuße belegt, da das Unternehmen in Absprache mit seinem Konkurrenten RUAG aus der Schweiz ein Kartell zum Verkauf von Handgranaten etabliert hat. Solche Praktiken sind ein klarer Verstoß gegen die EU-Wettbewerbsregeln und können nicht toleriert werden.“

Diese Entscheidung der EU-Kommission verdeutlicht den unerbittlichen Einsatz der europäischen Behörden gegen Wettbewerbsverzerrungen und unerlaubte Marktpraktiken. Es wird erwartet, dass beide Unternehmen interne Überprüfungen ihrer Geschäftspraktiken durchführen werden, um sicherzustellen, dass solche Vorfälle in der Zukunft vermieden werden.

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