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Auch das noch???

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Der Deutsche Bundestag ist dabei, das gesetzliche Flugverbot für Drohnen im zivilen Luftraum aufzuheben. Die Überwachung von Großereignissen durch unbemannte Flieger wird künftig auf dem Verordnungsweg möglich.

Bis jetzt war in Deutschland – wie in allen Luftverkehrsgesetzen weltweit – der Betrieb von unbemannten Flugobjekten (Unmanned Aerial Systems, UAS) im zivilen Luftraum generell verboten, wenn man von Ballonen für meteorologische Zwecke und Modellflugzeugen absieht. Dieses Verbot wird nun sukzessive aufgehoben.

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