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Startseite Allgemeines Auch die BaFin informiert: Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH
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Auch die BaFin informiert: Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH

geralt (CC0), Pixabay
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Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH: Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

Die BaFin macht gemäß § 11a Absatz 2 Vermögensanlagengesetz (VermAnlG) eine Veröffentlichung der Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH bekannt.

Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die BaFin.

Veröffentlichung nach § 11a Absatz 1 VermAnlG

Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

1 Betreff:
Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens

2 Name des Veröffentlichungspflichtigen einschließlich seiner Anschrift:
Emittentin: Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg

3 Bezeichnung der Vermögensanlage sowie Datum der Aufstellung und Datum der Veröffentlichung des Verkaufsprospektes:
Bezeichnungen der Vermögensanlagen:
LichtmieteEnergieEffizienz A+ Direkt-Investitions-Programm

Angebot Nr Typ
2018-066 LED Lichtband concept light (II)
2018-067 LED Lichtband 2.0 concept light
2018-068 LED Hallenstrahler concept light (III) HP
2018-069 LED Hallenstrahler concept light (IV) HP
2018-070 LED Hallenstrahler 2.0 concept light

Verkaufsprospekte:
Datum der Aufstellung: 19.09.2018 (veröffentlicht am 31.10.2018), einschließlich der Nachträge Nr. 1 vom 26.08.2019 (veröffentlicht am 05.09.2019)

4 Zu veröffentlichende Tatsache gemäß § 11a Absatz 1 VermAnlG:
Die Deutsche Lichtmiete 3. Direkt-Investitionsgesellschaft mbH, Im Kleigrund 14, 26135 Oldenburg, befindet sich derzeit in einer finanziellen Krise und ist zahlungsunfähig. Dies könnte den Bestand der Gesellschaft und damit auch die Zahlung der Zinsen und / oder der Rückkaufspreise der jeweiligen Kauf-, Miet- und Rückkaufverträge der Anleger in Frage stellen. Die Emittentin konnte die am 10.01.2022 fälligen Mieten nicht zahlen. Ursächlich hierfür ist, dass u.a. die Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH einen Insolvenzantrag stellen musste und am 05.01.2022 das vorläufige Insolvenzverfahren über das Vermögen der Deutsche Lichtmiete Vermietgesellschaft mbH durch das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg angeordnet wurde und damit Zahlungen von Konzerngesellschaften nicht rechtzeitig erfolgen.
Die Emittentin hat am 07.01.2022 einen Insolvenzantrag wegen Zahlungsunfähigkeit gestellt. Mit Beschluss vom 10.01.2022 hat das Amtsgericht (Insolvenzgericht) Oldenburg, Az. 65 IN 1/22, das vorläufige Insolvenzverfahren angeordnet.

5 Datum des Eintritts der der Tatsache zugrunde liegenden Umstände:
10.01.2022

6 Kurze Erklärung, inwieweit sich die Tatsache auf den Emittenten oder die von ihm emittierte Vermögensanlage unmittelbar bezieht, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.

7 Erklärung, aus welchen Gründen die Tatsache geeignet ist, die Fähigkeit des Emittenten zur Erfüllung seiner Verpflichtungen gegenüber dem Anleger erheblich zu beeinträchtigen, soweit sich dies nicht schon aus den Angaben zu Nummer 4 ergibt:
Siehe bereits unter Ziff. 4.

8 Hinweis:
Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsache unterliegt nicht der Prüfung durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin).

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht geht davon aus, dass die Vermögensanlage, für die diese Tatsache bekanntgemacht wird, den Voraussetzungen des § 1 Vermögensanlagengesetzes entspricht und hat diese Voraussetzungen nicht erneut geprüft.

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