Die Basler Kantonalbank stützte zwischen 2009 und 2012 in unzulässiger Weise den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine. Damit verletzte sie die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen zum Marktverhalten und verstiess gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA macht der Basler Kantonalbank Auflagen und ordnet die Einziehung von unrechtmässig erzielten Gewinnen von 2,64 Millionen Franken an. Sie anerkennt die unterdessen von der Basler Kantonalbank getroffenen Massnahmen.
Im Zuge einer Marktabklärung stellte die FINMA erhebliche Unregelmässigkeiten im Handel mit Partizipationsscheinen (BSKP) der Basler Kantonalbank fest und eröffnete im Mai 2013 ein Enforcement-Verfahren. Das nun abgeschlossene Verfahren zeigte, dass die Basler Kantonalbank (BKB) im Zeitraum zwischen Januar 2009 und Ende September 2012 in manipulativer Weise in den Börsenkurs der eigenen Partizipationsscheine eingegriffen hatte. Mit ihrem Verhalten verstiess die Bank gegen das FINMA-Rundschreiben 2008/38 „Marktverhaltensregeln“, das 2013 überarbeitet worden ist.
Massive Stützungskäufe der eigenen Titel
Die Basler Kantonalbank verletzte die aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, indem sie systematisch marktverzerrende Kaufaufträge für eigene Partizipationsscheine erteilte. Diese suggerierten eine effektiv nicht vorhandene Nachfrage, die sich kurssteigernd auswirkte (Marktmanipulation). Gleichzeitig verkaufte die Bank Titel aus ihrem Eigenbestand in BSKP von Frühjahr 2009 bis Sommer 2010 gewinnbringend. Nachdem der BSKP-Börsenkurs insbesondere ab Herbst 2011 unter starken Verkaufsdruck geraten war, wirkte die Bank mit Stützungskäufen und Kursvorgaben einem möglichen Kursrückgang entgegen. Weitere Käufe gegen den Markttrend erfolgten noch nach Einführung eines internen Eigenhandelsreglements im November 2011. Als Konsequenz der Stützungskäufe stieg der BSKP-Eigenbestand der Basler Kantonalbank wieder massiv an.
Nachdem die Basler Kantonalbank die unzulässigen Stützungskäufe eingestellt hatte, sank der BSKP-Börsenkurs ab und blieb vorübergehend volatil. Inzwischen hat sich der Börsenkurs dem Angebot und der Nachfrage entsprechend eingependelt.
Die FINMA ordnet Auflagen und Gewinneinziehung an
Mit ihrem Vorgehen verstiess die Basler Kantonalbank bei der Abwicklung des BSKP-Eigenhandels in schwerer Weise gegen ihre Gewährs- und Organisationspflichten. Die FINMA macht der Bank in ihrer Verfügung deshalb Auflagen. Zudem zieht die FINMA den von 2009 bis Sommer 2010 unrechtmässig erzielten Gewinn von 2,64 Millionen Franken ein. Dieser Betrag geht an den Bund.
BKB kooperativ
Die FINMA anerkennt, dass sich die Basler Kantonalbank im Rahmen des Enforcementverfahrens stets kooperativ verhalten und zur raschen Aufklärung beigetragen hat. Unter neuer Leitung ergriff die Bank zudem im Laufe des Verfahrens aus eigener Initiative weitreichende Massnahmen, die aus heutiger Sicht zielgerichtet und geeignet erscheinen, um erkannte organisatorische Mängel zu beheben. Weiter hat die Basler Kantonalbank personelle Massnahmen getroffen.
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