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Auch die Sparkasse Leipzig muss vor Gericht

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Es wird dann sicherlich ein wichtiger Prozess für die Sparkasse Leipzig werden, der sich hier anbahnt. Wie viele andere Banken auch versucht die Sparkasse Leipzig aus teuren alten Verträgen mit ihren Kunden herauszukommen. Nicht jeder Kunde lässt sich das dann aber auch gefallen, wie in diesem Fall, bei dem der Kunde eine Leipziger Rechtsanwaltskanzlei mit seiner Interessenvertretung beauftragt hat.

Wie bereits in der Leipziger Volkszeitung berichtet wurde, hat die Sparkasse Leipzig zahlreiche Sparverträge mit dem Namen „S-Pämiensparen flexibel“ gekündigt.

Die Sparkasse hat diese Sparverträge in den 90er Jahren angeboten. Hierin hat sie sich verpflichtet, den Sparern ab dem 15. Sparjahr eine Prämie von 50 % auf die jährlichen Einzahlungen zu leisten. Die Kündigungen wurden unter anderem damit begründet, dass die Prämien angesichts des niedrigen Zinsumfeldes nicht mehr gezahlt werden könnten.

Der Klägerin wurde aber eine Laufzeit der im Jahr 1994 geschlossenen Sparverträge von 25 Jahren versprochen. So steht in dem Werbeprospekt, der Gegenstand der damaligen Beratung war: „Bis zu 25 Jahre sind möglich.“ Außerdem enthält der Prospekt 2 Grafiken, die die Entwicklung des Guthabens über 25 Jahre aufzeigen.

Die Sparkasse hatte für die Sparverträge zwar „Sonderbedingungen für S-Prämiensparen flexibel“ aufgestellt, nach denen es sich um Sparverträge mit 3-monatiger Kündigungsfrist handelt, diese sind im vorliegenden Fall aber nicht wirksam zum Vertragsinhalt gemacht worden, weil sie nicht im Bestätigungsschreiben zum Abschluss der Sparverträge aufgeführt sind. Aber selbst wenn die Sonderbedingungen gelten würden, würde die Sparkasse sich auf diese wegen der Angaben zur Laufzeit in dem Werbeprospekt nach Treu und Glauben nicht berufen können. Diese Auffassung wird vom Oberlandesgericht Stuttgart in dem vergleichbaren Fall der Skala-Sparverträge der Sparkasse Ulm gestützt (OLG Stuttgart, Urteile vom 23.09.2015, Aktenzeichen 9 U 31/15 und 9 U 48/15).

Wir haben daher am 16.06.2017 eine erste Klage auf Feststellung, dass die Sparverträge trotz der Kündigung fortbestehen, beim Amtsgericht Leipzig eingereicht.

Rechtsanwalt Kai Malte Lippke, Leipzig

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