In der Pandemie verschärfen immer mehr Bundesländer die Beschränkungen im öffentlichen Leben. Die Landesregierung in Schleswig-Holstein beschloss gestern eine Verordnung, nach der ab Montag die 2-G-Regel in Innenbereichen von Freizeiteinrichtungen und Gaststätten gilt. Damit können diese nur noch von Geimpften oder Genesenen besucht werden.
Gestern waren auch im Saarland und Hamburg schärfere CoV-Regeln in Kraft getreten. In Innenbereichen etwa von Restaurants gilt ebenso wie beim Sport in geschlossenen Räumen grundsätzlich die 2-G-Regel. Im Saarland müssen sich beim Besuch von Clubs und Diskotheken auch Geimpfte und Genesene nach der 2-G-Plus-Regel zusätzlich testen lassen.
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