Startseite Vorsicht Anlegerschutz Auch hier jammern die Anleger: WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG
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Auch hier jammern die Anleger: WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

aitoff (CC0), Pixabay
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Wir haben in den letzten Tagen so manchen Fonds hier an den Pranger gestellt, weil die Ergebnisse oft für die Verwaltung und sonstige Dienstleister stimmen, aber eben nicht für die investierten Anleger.

Da hat man oft das Gefühlt „die sind nur Zahlvieh“ und der „dumme August“ um andere Reich zu machen. Auch hier hat man ein katastrophales Ergebnis als „realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres“ ausgewiesen.

WealthCap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG

Grünwald

Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020

Bilanz zum 31. Dezember 2020

A. Aktiva

31.12.2020 Anteil am Fondsvermögen Vorjahr
EUR EUR in % EUR
1. Beteiligungen 67.622.918,98 97,53 49.803.774,79
2. Barmittel und Barmitteläquivalente
a) Täglich verfügbare Bankguthaben 1.756.514,22 2,53 10.947.186,70
3. Forderungen
a) Forderung aus der Bewirtschaftung 7,50 0,00 0,00
a) Eingeforderte ausstehende Pflichteinlagen 26.179,17 0,04 35.807,16
69.405.619,87 60.786.768,65

B. Passiva

31.12.2020 Anteil am Fondsvermögen Vorjahr
EUR EUR in % EUR
1. Rückstellungen 47.350,00 0,07 39.000,00
2. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
a) aus dem Erwerb von Investitionsgütern 0,00 0,00 7.630.910,00
b) aus anderen Lieferungen und Leistungen 0,00 0,00 5.324,53
0,00 7.636.234,53
3. Sonstige Verbindlichkeiten
a) gegenüber Gesellschaftern 25.000,00 0,04 25.000,00
4. Eigenkapital
a) Kapitalanteile der Komplementärin 0,00 0,00 0,00
b) Kapitalanteile der Kommanditisten
ba) Kapitalanteile 59.066.118,09 85,19 59.066.118,09
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.024,12 0,00 -5.909.800,00
Eingeforderte Einlagen 59.064.093,97 85,19 53.156.318,09
bb) Kapitalrücklage 2.955.400,00 4,26 2.955.400,00
bc) Nicht realisierte Gewinne/​Verluste aus der Neubewertung 18.803.884,21 27,12 7.852.559,02
bd) Gewinnvortrag/​Verlustvortrag -10.877.742,99 -15,69 -10.495.439,79
be) Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -612.365,32 -0,88 -382.303,20
69.333.269,87 100,00 53.086.534,12
69.333.269,87 100,00 53.086.534,12
69.405.619,87 60.786.768,65

Lagebericht für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

1 Grundlagen der Gesellschaft

1.1 Geschäftsmodell der Gesellschaft

Die Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: AIF, Investmentgesellschaft, Gesellschaft oder Wcap PE 19 KG), in der Rechtsform einer Kommanditgesellschaft wurde mit Gründungsvertrag vom 28. November 2014 und Eintragung im Handelsregister am 17. Februar 2015 als Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. KG, Grünwald, gegründet. Mit Gesellschafterbeschluss vom 19. Januar 2015 wurde die Um- firmierung in „Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG“ vorgenommen. Die Umfirmierung wurde am 27. April 2015 in das Handelsregister eingetragen.

Die Wcap PE 19 KG ist nach Einschätzung der Verwaltungsgesellschaft ertragssteuerlich als gewerbliche Mitunternehmerschaft zu qualifizieren. Zwar wird die Investmentgesellschaft selbst keine gewerbliche Tätigkeit ausüben, jedoch ergibt sich ihre Qualifikation als Mitunternehmerschaft bereits aus ihrer gewerblichen Prägung. Sie ist ein durch die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH, Grünwald (kurz: Verwaltungsgesellschaft, Wealthcap KVG oder WCK), fremdverwalteter geschlossener Publikums-AIF für private Anleger nach dem Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB) mit einer festen Laufzeit bis zunächst zum 31. Dezember 2027. Die Gesellschafter können mit einer einfachen Mehrheit der abgegebenen Stimmen eine Verlängerung der Laufzeit der Investmentgesellschaft bis längstens 31. Dezember 2033 beschließen, sofern die Laufzeit eines Investmentvermögens im Sinne des §1 Nr. 2 und 3 der Anlagebedingungen über den 31. Dezember 2027 hinausgeht oder sich die jeweilige Laufzeit über diesen Zeitpunkt hinaus verlängert oder soweit die Investmentgesellschaft im Rahmen der Beendigung der Beteiligung an einem solchen Investmentvermögen Ausschüttungen erhält und die Beteiligung nicht sofort veräußert, sondern zunächst zulässigerweise weiter hält. Die Investmentgesellschaft wird vorzeitig aufgelöst, wenn die Gesellschafter die Auflösung mit einer Mehrheit von 75 % der abgegebenen Stimmen sowie mit der Zustimmung der Verwaltungsgesellschaft beschließen. Ohne Gesellschafterbeschluss erfolgt die Auflösung nach sechs Monaten, wenn die Gesellschaft keine dem Gesellschaftsgegenstand entsprechenden Vermögensgegenstände mehr hält.

Die Genehmigung der Anlagebedingungen erfolgte durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Bonn (kurz: BaFin), mit Schreiben vom 26. Februar 2015. Mit Schreiben vom 24. Juli 2015 erteilte die BaFin die Vertriebserlaubnis für die Anteile des AIF. Mit dem Vertrieb wurde im September 2015 begonnen.

Das Geschäftsmodell des AIF sieht die Einwerbung von Kommanditkapital von privaten Anlegern in Höhe von 37.500 Tsd. EUR (ohne Agio) vor. Der Platzierungsschluss für die Investmentgesellschaft hat gemäß § 6 Abs. 1 des Gesellschaftsvertrages der Investmentgesellschaft am 13. Juli 2017 stattgefunden. Die Vertriebsphase endete demnach zum vorgenannten Termin. Bis zum Ende der Vertriebsphase wurden 59.108 Tsd. EUR (ohne Agio) eingeworben.

Zwischen der Gesellschaft und der Wealthcap Investment Services GmbH, München (kurz: WCIS), wurde am 17. April 2015 ein Platzierungs- und Einzahlungsgarantievertrag geschlossen. Die Wealthcap Investment Services GmbH garantiert nach Maßgabe des Vertrages die Platzierung und Einzahlung von Kommanditkapital in Höhe von 37.500 Tsd. EUR bis zum 31. Dezember 2016 bzw. bei Verlängerung des Beitrittszeitraums und der damit verbundenen Verschiebung des Platzierungsschlusses gemäß § 6 (1) des Gesellschaftsvertrages der Beteiligungsgesellschaft auf einen späteren Zeitpunkt (bis zum 30. Dezember 2017) bis zu diesem späteren Platzierungsschluss. Das garantierte Kommanditkapital wurde Anfang September 2016 erreicht, sodass die Platzierungsgarantie nicht in Anspruch genommen wurde.

Die Anlagegrenzen stellen sich unter der Voraussetzung, dass die nachfolgend genannten Kriterien jeweils in Bezug auf mindestens 60 % des der Investmentgesellschaft für Investitionen zur Verfügung stehenden Kommanditkapitals erfüllt sein müssen, wie folgt dar:

Sitz des Zielfonds außerhalb des Geltungsbereichs der AIFM-Richtlinie

Währung des Zielfonds ist der Euro

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen mit Geschäftstätigkeit in Europa investiert

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig im Segment Buy-Out investiert

mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene werden planmäßig in Beteiligungen an Unternehmen investiert, die ihm allein oder zusammen mit strategischen Partnern einen kontrollierenden Einfluss auf die betreffenden Unternehmen sichern

planmäßiger Aufbau eines diversifizierten Portfolios von mindestens vier Unternehmensbeteiligungen auf Zielfondsebene

planmäßig werden ohne gesonderte Zustimmung nicht mehr als 25 % des Volumens auf Zielfondsebene in eine einzige Unternehmensbeteiligung investiert

planmäßig werden mindestens 60 % des Investitionskapitals auf Zielfondsebene in Unternehmensbeteiligungen mit einem jeweiligen Eigenkapitalanteil von mindestens 50 Mio. EUR investiert

Die Beteiligung der Gesellschaft – die Zweckgesellschaft Wealthcap 19/​20 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald, (kurz: Wealthcap 19/​20 Equity KG) – hat bis zum Abschlussstichtag Kapitalzusagen gegenüber den Zielfonds Carlyle Europe Partners IV-, L.P., Washington D.C./​USA (kurz: Carlyle EP IV), i.H.v. 10 Mio. EUR, der BC European Capital X-, L.P., St. Peter Port/​Guernsey (kurz: BCEC X), i.H.v. 40 Mio. EUR sowie Nordic Capital IX Alpha-, L.P., St. Helier/​Jersey (kurz: Nordic IX), i.H.v. 27 Mio. EUR abgegeben. Von den Kapitalzusagen wurden bis zum Abschlussstichtag von der Carlyle EP IV unter Berücksichtigung wieder angelegter Gelder 8.937 Tsd. EUR, von der BCEC X 35.043 Tsd. EUR sowie von Nordic IX 19.090 Tsd. EUR abgerufen.

Der Zielfonds Carlyle Europe Partners IV tätigt in Europa Buy-out-Investments. Bisher wurden 15 Investitionen in Unternehmen getätigt. Das Portfolio des Carlyle Europe Partners IV, L.P. setzt sich zum Abschlussstichtag 31. Dezember 2020 wie folgt zusammen:

Unternehmen Branche Unternehmenssitz
ADB Safegate Industrie Belgien
Atotech Chemie Deutschland
Codorniu Raventös Konsumgüter Spanien
Comdata Dienstleistung Italien
CUPA Group Bauwesen Spanien
Design Holding Konsumgüter Italien
European Camping Group Dienstleistung Frankreich
Golden Goose Deluxe Brand Textil Italien
Hunkemöller Textil Niederlande
Irca Lebensmittel Italien
Logoplaste Industrie Portugal
Nouryon Chemie Niederlande
PA Consulting Dienstleistung Großbritannien
Praesidiad Dienstleistung Großbritannien
Saverglass Industrie Frankreich

Der Zielfonds BC European Capital X, LP, welcher ebenfalls Buy-out-Investments tätigt, hat zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2020 19 Portfoliounternehmen erworben.

Unternehmen Branche Unternehmenssitz
Advanced Technologie Großbritannien
Brian Project Sonstige USA
CeramTec Industrie Deutschland
Cyxtera IT USA
Dental Pro Gesundheit Italien
Forno d’Asolo Lebensmittel Italien
Garda World Dienstleistungen Canada
Green for Life Umweltdienstleistung Canada
IMA Industrie Italien
iQera (vormals MCS) Finanzdienstleistung Frankreich
Navex Global IT USA
Plus Server IT Deutschland
Presidio IT USA
Pronovias Textil Spanien
Shawbrook Finanzdienstleistung Großbritannien
Synthon Gesundheit Niederlande
United Group IT Niederlande
Vet Partners Gesundheit Großbritannien
Zest Dental Solutions Gesundheit USA

Der Zielfonds Nordic IX hat zum Berichtsstichtag 31. Dezember 2020 bislang 15 Portfoliounternehmen erworben.

Unternehmen Branche Unternehmenssitz
Aris Global Software USA
Board Technologie Schweiz
Conscia Technologie Dänemark
Consilium Industrie Schweden
ERT Gesundheit USA
European Dental Group (EDG) Gesundheit Niederlande
iLOQ Industrie Finnland
Macrobond IT Schweden
Bank Norwegian Finanzen Norwegen
Max Matthiessen Finanzen Schweden
Ober Scharrer Gruppe (OSG) Gesundheit Deutschland
Orchid Orthopedic Solutions Gesundheit USA
Prospitalia Gesundheit Deutschland
Signicat Technologie Norwegen
Trustly Finanzen Schweden

Resultierend aus den Bewertungseffekten auf der Ebene der Zielfonds kam es zu einer positiven Entwicklung wie im Vorjahr.

Die Anlagegrenzen des AIFs gemäß § 2 der Anlagebedingungen werden zum Stichtag eingehalten.

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens zum Abschlussstichtag beträgt 69.333 Tsd. EUR (Vorjahr: 53.087 Tsd. EUR). Der Nettoinventarwert je Anteil von 1 Tsd. EUR (hiervon waren zum Abschlussstichtag 100 % eingefordert) beträgt bei 59.084 umlaufenden Anteilen am Abschlussstichtag 1.173,47 EUR.

1.2 Ziele und Strategien

Anlagestrategie und -politik der Investmentgesellschaft ist es, ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds aufzubauen, die direkt oder indirekt in Private-Equity-Unternehmensbeteiligungen im Segment Buy-out investieren. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um dieses nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Das Unternehmen erhält auf diese Weise Zugang zu Kapital und Know-how, um sich weiterentwickeln zu können.

Die Zielfondsbeteiligungen werden nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zwischengesellschaft gehalten. Hierzu hat sich die Investmentgesellschaft an der Wealthcap 19/​20 Equity GmbH & Co. KG (Wealthcap 19/​20 Equity KG) als Kommanditist beteiligt.

Die Beteiligung an Zielfonds kann außer durch Erstzeichnungen auch durch den Erwerb am Zweitmarkt (sog. Secondaries) erfolgen. Die konkreten Beteiligungen an Zielfonds standen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Als Anlageziel strebt die Investmentgesellschaft über die Gesamtlaufzeit eine positive Rendite an Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Bis zum Abschlussstichtag wurden von der Beteiligung Wealthcap 19/​20 Equity KG Investitionen in die Zielfonds Carlyle Europe Partners IV, L.P. i.H.v. 10 Mio. EUR, BC European Capital X, LP i.H.v. 40 Mio. EUR sowie Nordic Capital IX Alpha, L.P. i.H.v. 27 Mio. EUR getätigt.

Kreditaufnahmen und Belastungen von Vermögensgegenständen sind unter Berücksichtigung der Höchstgrenze, wonach Kredite und Belastungen eine Höhe von 20 % des Verkehrswerts der in der Gesellschaft befindlichen Vermögensgegenstände nicht übersteigen dürfen, grundsätzlich zulässig.

2 Tätigkeitsbericht der KVG

Die Wealthcap Kapitalverwaltungsgesellschaft mbH mit Sitz in Grünwald, Bavariafilmplatz 8, 82031 Grünwald, ist die Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF. Sie wurde mit Bestellungsvertrag vom 19. Januar 2015 zur externen Kapitalverwaltungsgesellschaft des AIF i.S.d. KAGB bestellt. Der Bestellungsvertrag ist für den Zeitraum bis zur Auflösung des AIF abgeschlossen. Der Vertrag kann von der WCK aus wichtigem Grund gemäß den Vorschriften des KAGB mit einer Frist von sechs Monaten zum Monatsende gekündigt werden.

Die WCK hat am 14. Oktober 2014 von der BaFin die Erlaubnis zum Geschäftsbetrieb als Kapitalverwaltungsgesellschaft erhalten.

Der Kapitalverwaltungsgesellschaft obliegt die Vornahme aller Rechtsgeschäfte, die zum Betrieb des AIF gehören, insbesondere die Verwaltung und Anlage des Vermögens des AIF. Hierbei umfasst der Aufgabenbereich der Verwaltungsgesellschaft insbesondere Tätigkeiten wie die Portfolioverwaltung und das Risikomanagement.

Die Verwaltungsgesellschaft nimmt sämtliche ihr aufgrund ihrer Position als Geschäftsführungsorgan und Verwaltungsgesellschaft gesetzlich und vertraglich zukommenden Aufgaben nach eigenem Ermessen und unter Wahrung des Bestellungsvertrages, der geltenden Gesetze, des Gesellschaftsvertrages und der Anlagebedingungen des AIF wahr. Die Verwaltungsgesellschaft handelt bei der gesetzmäßigen Erfüllung ihrer Aufgaben nicht weisungsgebunden. Gesetzlich zulässige Weisungsrechte und Zustimmungsvorbehalte der Gesellschafterversammlung bleiben unberührt.

Die WCK handelt mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und haftet bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Verletzung der ihr obliegenden Verpflichtungen und bei wesentlichen Vertragspflichten auch bei einer fahrlässigen Verursachung für den typischerweise vorhersehbaren Schaden.

Für die Übernahme der Aufgaben gemäß Bestellungsvertrag wurden die folgenden Gebühren mit der KVG vereinbart:

Für die Vermittlung des Eigenkapitals erhielt die WCK gemäß dem gesondert abgeschlossenen Vertrag über die Eigenkapitalbeschaffung eine Eigenkapitalvermittlungsgebühr. Der Vergütungsanspruch war im Rahmen der im 2017 erfolgten Ausplatzierung des Kommanditkapitals anteilig letztmalig fällig.

Für die Strukturierung erhielt die WCK gemäß dem gesondert abgeschlossenen Konzep- tions- und Strukturierungsvertrag eine Konzeptions- und Strukturierungsgebühr Der Vergütungsanspruch war im Rahmen der in 2017 erfolgten Ausplatzierung des Kommanditkapitals anteilig letztmalig fällig.

Für ihre Verwaltungstätigkeit erhält die WCK eine jährliche Vergütung von i.H.v. 0,833 % der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage gilt die Summe aus dem durchschnittlichen Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft zuzüglich der an die Anleger geleisteten Auszahlungen (max. in Höhe von 100 % des Kommanditkapitals). Diese Vergütung ist auch für den Zeitraum einer späteren Liquidation an die Verwaltungsgesellschaft zu leisten. Die Vergütungen beinhalten die ggf. anfallende Umsatzsteuer.

Die WCK erhält zusätzlich für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 20 % des durchschnittlichen Netto inventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Die Geschäftstätigkeit der KVG erstreckte sich im laufenden Geschäftsjahr im Wesentlichen auf die laufende Verwaltung des AIF und die Anlegerkommunikation.

Die WCK darf sich gemäß Bestellungsvertrag und soweit gesetzlich zulässig der Hilfe Dritter insbesondere im Rahmen einer Auslagerung bedienen. Die WCK hat die Aufgaben der Internen Revision (seit 17. September 2014) sowie Teile der Vorkehrungen zur Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (seit 19. Dezember 2014) auf die UniCredit Bank AG, München, ausgelagert. Der IT-Bereich der WCK ist an die DATAGROUP Business Solutions GmbH, Siegburg, ausgelagert. Mit der Wahrnehmung des kaufmännischen Property Managements (Mieter- und Objektbetreuung, Unterstützung bei Vermietungsleistungen, IT-basierte Erfassung von Mietverträgen und Datenmanagement, Organisation der Bewirtschaftung und Erstellung von Nebenkostenabrechnungen) in Bezug auf bestimmte Immobilien von mehreren Immobilien-Publikums-AIF und Immobilien-Spezial-AIF wurden mit dem Auslagerungsvertrag vom 29. Juni 2018 und Wirkung zum 29. Juni 2018 die IC Property Management GmbH, München, und mit Auslagerungsvertrag vom 28. Februar 2019 und Wirkung zum 1. März 2019 die Tectareal Property Management GmbH, Essen, betraut.

Mit der Verwahrstellenfunktion wurde die State Street Bank International GmbH, München (kurz: State Street), beauftragt. Die Aufgabenverteilung wurde zwischen der WCK und der State Street im Rahmen eines Verwahrstellenvertrags sowie eines Service Level Agreements geregelt.

Seit dem 23. Juni 2015 übernimmt die Wealthcap Investorenbetreuung GmbH, München (kurz: WCI), die Stellung als Treuhandkommanditistin.

Der AIF ist im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit diversen Risiken ausgesetzt. Als künftiges Risiko mit der größten finanziellen Auswirkung bei Eintritt ist das Ausbleiben von Rückflüssen aus den angebunden bzw. noch zu erwerbenden Zielfondsbeteiligungen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist das Risiko als gering einzuschätzen.

Hinsichtlich der weiteren Risiken des AIF verweisen wir auf unsere Darstellung im Abschnitt 4.1. „Risikobericht“ dieses Lageberichts.

3 Wirtschaftsbericht

3.1 Gesamtwirtschaftliche und branchenbezogene Rahmenbedingungen

Im Jahr 2020 zeigten sich starke wirtschaftliche Verzerrungen aufgrund der durch die COVID-19-Pandemie hervorgerufenen Beschränkungen und Lockdowns. Während sich die Lage im Gesundheitswesen in Europa größtenteils stabilisiert hat, und somit nach und nach Beschränkungen des wirtschaftlichen Lebens wegfallen ist die Pandemie weiterhin nicht unter Kontrolle und die allgemeine Lage ungewiss. Steigende Infektionszahlen und auch weitere Infektionswellen in Europa können nicht ausgeschlossen werden. Dies führt auch dazu, dass die finalen Auswirkungen auf die globale Wirtschaft nicht abzuschätzen sind. Diese Unsicherheit wirkte sich ebenfalls auf die Private Equity Branche aus.

Nachdem mögliche Zinserhöhungen noch weiter in die Zukunft gerückt scheinen, zieht die Assetklasse Private Equity Investoren weiter mit der Aussicht auf hohe Renditen an. So wollen gemäß einer Preqin-Studie 44% der befragten Investoren innerhalb der nächsten 12 Monate ihre Allokation in Private Equity erhöhen, und 46% der Investoren diese zumindest konstant halten.

Während die Anzahl und das Volumen der im ersten Quartal 2020 abgeschlossenen Buy-out Transaktionen im Vergleich zu den Vorquartalen noch relativ stabil blieben, zeigte sich im zweiten Quartal ein starker Abfall der abgeschlossenen Transaktionen. Die COVID-19-Pandemie beschleunigte den in den letzten Jahren aufgrund von hohen Bewertungen und gestiegenem Wettbewerb um lukrative Deals vorherrschenden leichten Abwärtstrend, sodass die abgeschlossenen Transaktionen auf den niedrigsten Wert seit Jahren fielen. Den stärksten Einbruch verzeichneten dabei die USA mit nur 444 abgeschlossenen Transaktionen im zweiten Quartal (850 in Q2/​2019). Im zweiten Halbjahr 2020 stabilisierte sich die Transaktionstätigkeit wieder, sodass im Jahr 2020 gesamt die Zahl und der Wert der Deals um 5%, respektive 7%, im Vergleich zum Vorjahr sinken.

Die Assets under Management (AUM) erreichten bereits Mitte des Jahres 2020 (letzter verfügbarer Wert) einen neuen Rekordwert von USD 4.740 Mrd. und Private Equity Manager haben weiterhin Rekordsummen an Kapital für Investitionen (“dry powder“) zur Verfügung. Preqin erwartet für die nächsten fünf Jahre einen Zuwachs von 15.6% jährlich bei den AUM.

3.2 Geschäftsverlauf und Lage der Gesellschaft

Der Nettoinventarwert des Fondsvermögens beträgt zum Abschlussstichtag 69.333.269,87 EUR (Vorjahr: 53.086.534,12 EUR). Damit beträgt der Netto inventarwert je Anteil von 1.000,00 EUR bei 59.084 (Vorjahr: 59.084) umlaufenden Anteilen zum Abschlussstichtag 1.029,30 EUR (Vorjahr: 898,49 EUR). Das nicht realisierte Ergebnis aus Zeitwertänderung beträgt 2.432.959,14 EUR (Vorjahr: 6.859.950,79 EUR).

EUR
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2019 53.086.534,12
Wert des Investmentvermögens am 31.12.2020 69.333.269,87
Veränderung im Geschäftsjahr 2020 8.618.851,22

Der Anstieg des Werts des Investmentvermögens im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf Mittelzuflüsse aus von den Anlegern eingeforderten Einlagen von 5.908 Tsd. EUR sowie dem positiven Ergebnis des Geschäftsjahres von 10.339 TEUR zurückzuführen.

Frühere Wertentwicklungen stellen keinen Indikator für zukünftige Wertentwicklungen dar.

3.3 Ertrags-, Finanz- und Vermögenslage

3.3.1 Ertragslage

Das positive Ergebnis des Geschäftsjahres von 10.339 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.478 Tsd. EUR) setzt sich zusammen aus einem negativen realisierten Ergebnis von -612 Tsd. EUR (Vorjahr: -382 Tsd. EUR) sowie einem positiven nicht realisierten Ergebnis von 10.951 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.860 Tsd. EUR).

Im Geschäftsjahr 2020 wurde bei Verwaltungsvergütungen von 433 Tsd. EUR (Vorjahr: 267 Tsd. EUR), einer Verwahrstellenvergütung von 35 Tsd. EUR (Vorjahr: 16 Tsd. EUR), Prüfungs- und Veröffentlichungskosten von 21 Tsd. EUR (Vorjahr: 22 Tsd. EUR) und sonstigen Aufwendungen von 125 Tsd. EUR (Vorjahr: 78 Tsd. EUR) ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von -615 Tsd. EUR (Vorjahr: -382 Tsd. EUR) erwirtschaftet. In den sonstigen Aufwendungen sind daneben insbesondere die Treuhandvergütung an die WCI in Höhe von 124 Tsd. EUR (Vorjahr: 76 Tsd. EUR) enthalten.

Aus der Neubewertung der Beteiligung zum Abschlussstichtag resultiert ein positives nicht realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres von 10.951 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.860 Tsd. EUR).

3.3.2 Finanzlage

Kapitalstruktur

Die Finanzierung der Investitionen des AIF erfolgt mittels Eigenkapital. Eine Fremdfinanzierung ist auf Ebene des AIF nur zur kurzfristigen Überbrückung von Liquiditätsengpässen und nicht zur langfristigen Finanzierung von Investitionen zulässig.

Die Private Equity 19 Komplementär GmbH ist Komplementärin und Geschäftsführerin des AIF ohne Kapitaleinlage. Die Privatanleger sind als Treuhandkommanditisten an der Gesellschaft mit Kapitaleinlagen zum Abschlussstichtag von insgesamt 59.083 Tsd. EUR beteiligt. Daneben ist noch die Wealthcap Investorenbetreuung GmbH, München, als Treuhandkommanditistin mit einer Kapitaleinlage von 1 Tsd. EUR an der Gesellschaft beteiligt.

Die Einlagen der Treuhandkommanditisten sind zum Abschlussstichtag in Höhe von 2 Tsd. EUR noch nicht eingefordert.

Im Geschäftsjahr 2020 erfolgten aus der Einzahlung des von Privatanlegern eingeworbenen Kommanditkapitals Mittelzuflüsse von 5.908 Tsd. EUR.

Investitionen

Die Gesellschaft hat zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts indirekt über die Wealthcap 19/​20 Equity KG in drei Zielfonds investiert. Die Wealthcap 19/​20 Equity KG hat gegenüber der Carlyle Europe Partners IV, L.P. eine Kapitalzusage i.H.v. 10 Mio. EUR, gegenüber der BC European Capital X, LP eine Kapitalzusage von 40 Mio. EUR sowie dem Nordic Capital IX Alpha L.P. eine Kapitalzusage i.H.v. 27 Mio. EUR abgegeben.

Liquidität

Die Liquiditätslage des AIF war im Geschäftsjahr 2020 stets geordnet. Die Gesellschaft ist sämtlichen Zahlungsverpflichtungen fristgerecht nachgekommen.

Zum Abschlussstichtag hält die Gesellschaft Liquidität in Höhe von 1.757 Tsd. EUR in Form von täglich verfügbaren Bankguthaben.

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

3.3.3 Vermögenslage

Die Bilanzsumme beträgt zum Abschlussstichtag 69.406 Tsd. EUR (Vorjahr: 60.787 Tsd. EUR). Wesentliche Posten auf der Aktivseite sind die Beteiligung an der Wealthcap 19/​20 Equity KG sowie die täglich verfügbaren Bankguthaben in Höhe von 1.757 Tsd. EUR. Der Verkehrswert der Beteiligung von 67.623 Tsd. EUR (Vorjahr: 49.804 Tsd. EUR) wurde auf Grundlage der Bewertungsrichtlinie der WCK ermittelt.

Die Passivseite ist neben dem Eigenkapital von 69.333 Tsd. EUR (Vorjahr: 53.087 Tsd. EUR) durch sonstige Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Tsd. EUR (Vorjahr: 25 Tsd. EUR) und Rückstellungen in Höhe von 47 Tsd. EUR (Vorjahr: 39 Tsd. EUR) geprägt.

3.4 Finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren

Der bisherige Geschäftsverlauf des AIF entspricht den Erwartungen und ist primär konzeptionsbedingt durch ein negatives realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres gekennzeichnet. Der wesentliche finanzielle Leistungsindikator ist die zukünftige Entwicklung der Zielfonds. Die Steuerung erfolgt grundsätzlich über die Liquidität der Gesellschaft. Eine Steuerung der Gesellschaft über andere finanzielle und nichtfinanzielle Leistungsindikatoren erfolgt nicht. Es existiert keine Planungsrechnung mit darauf basierenden Ausschüttungsquoten.

3.5 Gesamtaussage

Die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist geordnet.

4 Risiko- und Liquiditätsmanagement

4.1 Risikobericht

4.1.1 Vorbemerkung

Die Gesellschaft ist in das Risikomanagement der WCK eingebunden, die die zentrale Steuerung gemäß KAGB übernimmt.

Der Risikomanagementprozess der WCK dient dem Schutz der Interessen der Anleger und erstreckt sich von der Anbindung bis zur Desinvestition von Vermögensgegenständen über den gesamten Produktlebenszyklus eines AIF. Im Fokus stehen dabei die wesentlichen Risiken, die in einem engmaschigen Verfahren identifiziert, laufend bewertet, gesteuert und kontrolliert werden.

Mit einem ausführlichen Regel- und Ad-hoc-Berichtswesen wird sichergestellt, dass die Entscheidungsträger und Risikokontrollgremien jederzeit über die aktuelle Risikosituation informiert sind.

Der Risikomanagementprozess sieht vor, dass das Risikomanagement bereits zu einem frühen Zeitpunkt während der Anbindungsphase und ggf. vor Konzeptionierung eines AIF eingebunden wird.

Für den AIF wurden durch das Risikomanagement auf Basis des Risikoprofils Limits und Warnlevel-Werte für die verschiedenen Kennziffern festgelegt. Als relevante Kennziffern wurden hierbei der Liquiditätsgrad ersten Grades und der Kapitalerhalt festgelegt.

Drohende und tatsächliche Limitverletzungen der definierten Risikolimits lösen einen Eskalationsprozess bzw. Maßnahmen zur Risikominderung aus. Ein übergeordnetes, mit Produktverantwortlichen, Risikomanagern und Geschäftsführern besetztes Risiko-Komitee wird regelmäßig über die Risikosituation informiert und entscheidet ggf. über die Einsetzung einer bereichsübergreifenden Task-Force zur Erarbeitung und Durchführung von risikominimierenden Maßnahmen.

Zusätzlich werden in der Bestandsphase eines AIF über ein zentrales Risikoinformations-Tool laufend risikorelevante Daten gesammelt und ausgewertet. Die Einmeldung erfolgt in der Regel über die risikoverantwortlichen Fondsmanager. Einmal jährlich erfolgt eine Risikoinventur. Die Ergebnisse werden im Rahmen eines Strategiejahresgesprächs offengelegt und, falls erforderlich, entsprechende Maßnahmen abgeleitet.

Die für die Gesellschaft wesentlichen Ergebnisse der Risikoanalyse werden von der WCK direkt an die gesetzlichen Vertreter des AIF berichtet.

4.1.2 Adressenausfall- und Liquiditätsrisiken

Der AIF kann zahlungsunfähig werden oder im insolvenzrechtlichen Sinne überschuldet sein, wenn keine Erträge erzielt und/​oder Aufwendungen höher als erwartet anfallen. Eine daraus folgende Insolvenz des AIF kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da der AIF keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Nach Investition in Zielfonds besteht grundsätzlich das Risiko, dass der AIF kurzfristige Kapitalabrufe nicht vollumfassend bedienen kann, wenn Anlegern der schriftlichen Einzahlungsaufforderungen der einzelnen Raten nicht nachkommen. Für diesen Fall besteht jedoch grundsätzlich die Möglichkeit, eine von der Wealth Management Capital Holding GmbH, München (WMC), gewährte Kreditlinie zur kurzfristigen Zwischenfinanzierung in Anspruch zu nehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, bei der WMC Fremdkapital zu einem Zinssatz von fünf Prozentpunkten über dem 3-Monats-EURIBOR p.a. aufzunehmen. Das an die Gesellschaft ausgereichte Kreditvolumen darf weder einen Betrag von 20 % des Verkehrs Werts der von der Gesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände noch einen Betrag von 5,7 % des zum Platzierungsschluss der Gesellschaft von den Gesellschaftern gezeichneten Kommanditkapitals überschreiten.

Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity besonders anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Diese negativen Bewertungsschwankungen können sich insbesondere aus einer nicht plangemäßen, negativen wirtschaftlichen Entwicklung der Portfoliounternehmen ergeben, die bis zu einem Totalverlust reichen können und für die Gesellschaft das Ausbleiben von Ausschüttungen und den Verlust des investierten Kapitals zur Folge hätten. Daher werden den Asset-bezogenen Risiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil.

Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird eine Reduzierung dieses Risikos angestrebt.

4.1.3 Marktpreisrisiken

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Erträge der Zielfondsgesellschaften, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an den AIF und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Bei Investitionen in eine in Fremdwährung geführte Zielgesellschaft können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Währungskursverluste entstehen.

Grundsätzlich ist die Anlageklasse Private Equity anfällig für Bewertungsrisiken, die sich aus Bewertungsschwankungen der sich in den Zielfonds befindenden Portfoliounternehmen ergeben. Daher werden den Marktpreisrisiken auf Zielfondsebene sowohl im Investmentprozess als auch bei der Anbindung der Assets und in der laufenden Überwachung besondere Aufmerksamkeit zuteil.

Durch die sorgfältige Auswahl der Zielfonds nach selektiven wirtschaftlichen Kriterien und die breite Streuung der Portfoliounternehmen nach Branchen und Ländern wird dieses Risiko reduziert.

Die weltweite Ausbreitung und die dynamischen Entwicklungen rund um das Virus haben erhebliche Auswirkungen auf die Weltwirtschaft. Zu langfristigen Entwicklungen und Auswirkungen auf den AIF können keine konkreten Aussagen getroffen werden. Das Fondsmanagement verfolgt die Entwicklung der Situation und deren potentiellen Auswirkungen äußerst sorgsam und steht in Kommunikation mit den Managern der bisher angebundenen Zielfonds. Das Fondsmanagement erwartet, dass sich mit Fortschreiten der Impfungen die Situation über die Zeit entspannen wird.

Die Haupttätigkeit des Managements des AIFs liegt in der Auswahl der Zielfonds. Wesentliche Kriterien hierbei sind der Track Record von Vorgängerfonds und die Erfahrung und Stabilität des Managementteams. Konzeptionsgemäß soll der AIF in mehrere Zielfonds aus mehreren Auflagejahren investieren und verfolgt somit durch eine breite Streuung auf Einzelunternehmen, Länder, Branchen und Investitionszeitpunkte ein risikoreduzierendes Konzept. Darüber hinaus hat der AIF kein Fremdkapital aufgenommen.

Alle Dienstleistungsunternehmen die für die Administration des Fonds notwendig sind, haben Ihre Arbeitsprozesse an die Covid-19-Einschränkungen angepasst.

4.1.4 Operationelle Risiken

Operationelle Risiken werden grundsätzlich nicht gesehen, da sämtliche Aufgaben im Rahmen des Bestellungsvertrags mit der WCK als externe Verwaltungsgesellschaft auf diese ausgelagert sind. Auch das Risikomanagement für die operationellen Risiken ist damit auf die WCK ausgelagert. Sollte die WCK ihren Leistungen operationell nicht nachkommen können, besteht grundsätzlich die Möglichkeit, eine andere Kapitalverwaltungsgesellschaft mit diesen Leistungen zu beauftragen. Bei der Zweckgesellschaft waren sämtliche Aufgaben auf die WCK ausgelagert, so dass auch auf dieser Ebene grundsätzlich keine operationellen Risiken gesehen werden. Operationelle Risiken sind für die WCK im Wesentlichen identifizierte Risiken aus Personal, IT sowie Prozessen.

Im Geschäftsjahr sind keine Schadensfälle aus operationellen Risiken aufgetreten. Auch liegen derzeit keine Hinweise darauf vor, dass ein operationelles Risiko schlagend werden könnte. So liegen etwa keine anhängigen Rechtsstreitigkeiten, Beschwerden oder Ereignisse aus der Schadensdatenbank für den AIF bei der WCK vor.

4.1.5 Zusammengefasste Darstellung der Risikolage

Bis zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Lageberichts sind keine bestandsgefährdenden Risiken für die Gesellschaft erkennbar.

4.2 Liquiditätsmanagement

Die WCK hat schriftliche Grundsätze und Verfahren festgelegt, die es ihr ermöglichen, die Liquiditätsrisiken zu überwachen.

Gegenstand des Liquiditätsmanagements sind die Planung, Analyse, Anlage und Steuerung der Liquidität des AIF zur Einhaltung der Liquiditätsgrenzen, die die WCK in Bezug auf die Liquiditätsrisiken des AIF festgesetzt hat, sowie die Koordination des kurz-, mittel- und langfristigen Kapitalbedarfs des AIF. Das Liquiditätsmanagement hat neben der Renditeoptimierung das Ziel, die kurz-, mittel- und auch langfristige Zahlungsfähigkeit des AIF zu sichern.

Das Liquiditätsmanagement umfasst dabei auch die Durchschau auf die Liquiditätssituation der Wealthcap 19/​20 Equity KG.

Im Rahmen des Liquiditätsmanagements erfolgt ein kontinuierlicher Abgleich der vorhandenen Liquidität mit den Zahlungsverpflichtungen des AIF. Hierbei werden insbesondere die künftigen Zahlungsverpflichtungen des AIF in Zielfonds sowie Einzahlungsverpflichtungen von Investoren in den AIF, die vom AIF zu tragenden Kosten und Gebühren, ggf. weitere feststehende Zahlungen sowie die Ausschüttungsplanung des AIF berücksichtigt.

Die WCK verwendet ein EDV-gestütztes Liquiditätsmanagementsystem. Der Abgleich der aktuellen Liquiditätssituation des AIF mit den Liquiditätsgrenzen, deren Einhaltung z.B. für die weitere Entwicklung des AIF unter verschiedenen Annahmen erforderlich ist, er-folgt auf Basis von Liquiditätskennziffern, wie der Liquidität ersten Grades. Regelmäßig werden Stresstests durchgeführt, um die Liquiditätsrisiken des AIF unter unterschiedlichen Annahmen zu simulieren und daraus ggf. Maßnahmen für die Verwaltung des AIF ableiten zu können.

5. Vergütungen

Angaben gem. § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Als Kapitalverwaltungsgesellschaft wurde mit Wirkung seit 19. Januar 2015 die WCK beauftragt. Die WCK hat im Geschäftsjahr 2020 folgende Vergütungen an ihre Führungskräfte und Mitarbeiter geleistet:

Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2020 gezahlten Mitarbeitervergütung Gesamtsumme entspr. JA 2020 der KVG (Löhne + Gehälter) 22.420.688 EUR (ohne Soziale Abgaben)
davon feste Vergütung 19.025.653 EUR
davon variable Vergütung 3.395.035 EUR
Zahl der Mitarbeiter der KVG zum 31.12.2020 242 HC /​ 222,01 FTE
Höhe des vom AIF gezahlten Carried Interest 0,00 EUR
Gesamtsumme der von der KVG im Kalenderjahr 2020 an Führungskräfte und Mitarbeiter gezahlte 7.146.127 EUR
Vergütung, deren Tätigkeit sich wesentlich auf das Risikoprofil des AIF ausgewirkt hat
davon Führungskräfte 3.483.515 EUR
davon andere Mitarbeiter 3.662.612 EUR

Bei den in der obigen Tabelle dargestellten Beträgen handelt es sich um die im Geschäftsjahr 2020 tatsächlich gezahlten Mitarbeitervergütungen.

Die Verwaltungsgesellschaft hat für Mitarbeiter, die gemäß § 37 Abs. 1 Satz 1 KAGB als Risikoträger bzw. für Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen eine Vergütungspolitik festgelegt, die einem soliden und wirksamen Risikomanagement entspricht, um den potenziell schädlichen Auswirkungen schlecht gestalteter Vergütungsstrukturen auf ein solides Risikomanagement und auf die Risikobereitschaft von Einzelpersonen entgegenzuwirken. Die Vergütungspolitik der Verwaltungsgesellschaft steht in Einklang mit der Geschäftsstrategie, den Zielen, Werten und Interessen der Verwaltungsgesellschaft und der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften sowie der Anleger dieser Investmentgesellschaften.

Grundsätzlich sind alle Mitarbeiter und Führungskräfte der Verwaltungsgesellschaft, deren berufliche Tätigkeit sich wesentlich auf die Risikoprofile der Verwaltungsgesellschaft oder auf die Risikoprofile der von ihr verwalteten Investmentgesellschaften auswirkt, von den Regelungen zum Vergütungssystem betroffen. Dies umfasst die Geschäftsführer und Führungskräfte, Risikoträger, Mitarbeiter mit Kontrollfunktionen sowie alle Mitarbeiter, die eine Gesamtvergütung erhalten, aufgrund derer sie sich in derselben Einkommensstufe befinden wie die Führungskräfte und Risikoträger.

Für diese Mitarbeiter gelten insbesondere folgende Vergütungsrichtlinien:

Die Vergütung der Mitarbeiter der Verwaltungsgesellschaft setzt sich aus einem Fixgehalt sowie einem variablen Bestandteil zusammen.

Die variable Vergütung ist derart ausgestaltet, dass sie teilweise bis vollständig reduziert werden kann. Zum Zwecke der Einschränkung einer übermäßigen Risikoübernahme erfolgt die Berechnung der variablen Vergütung risikogewichtet und erfolgsabhängig. Für die Berücksichtigung von Risiken und Ergebnissen in der variablen Vergütung werden sowohl quantitative als auch qualitative Indikatoren im Einklang mit Geschäfts- und Risikostrategie der Verwaltungsgesellschaft sowie der jeweiligen Investmentgesellschaft verwendet. Die Festlegung der variablen Vergütung erfolgt auf der Basis von zu Beginn des Geschäftsjahres dokumentierten Zielvereinbarungen. Diese bestehen zum einen aus von der Geschäftsführung festgelegten allgemeingültigen Unternehmenszielen und zum anderen aus von den Führungskräften festgelegten individuellen Zielen für alle Mitarbeiter. Die Zielvereinbarungen berücksichtigen die individuellen Anforderungen an den jeweiligen Unternehmensbereich und dienen der Bewertung von Leistung und Erfolg der einzelnen Mitarbeiter. Diese Bewertung erfolgt im Rahmen eines jährlichen Mitarbeitergesprächs.

Im Allgemeinen werden bei der Verwaltungsgesellschaft Anreize für die Geschäftsführer und Mitarbeiter zum Eingehen unverhältnismäßig hoher Risikopositionen vermieden, da die Geschäftsführung sichergestellt hat, dass alle Geschäfte insbesondere einer vorherigen Genehmigung durch die Geschäftsführer unterliegen. Die Geschäftsführung hat hierbei die Vorgaben der Geschäftsordnung zu beachten, d.h. insbesondere sind alle dort festgelegten Geschäfte mit Risikobezug dem Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft zur Genehmigung vorzulegen. Dadurch ist grundsätzlich sichergestellt, dass die Geschäftsführung am Aufsichtsorgan vorbei keine Risikopositionen eingehen kann, die unverhältnismäßige Folgen für die Höhe der Vergütung haben können.

Entscheidungen über die Höhe von Vergütungen werden von der Geschäftsführung der Verwaltungsgesellschaft getroffen. Sollte die Geschäftsführung selbst betroffen sein, werden diese Entscheidungen durch den Aufsichtsrat der Verwaltungsgesellschaft getroffen.

Die Verwaltungsgesellschaft hatte im Dezember 2016 einen Vergütungsausschuss eingerichtet.

Der Vergütungsausschuss besteht aus dem Aufsichtsratsvorsitzenden sowie einem weiteren Mitglied des Aufsichtsrats der KVG. Der Aufsichtsrat bedient sich der internen Beratung durch die Leitung der KVG und der Leitung HR der KVG. Die Leitung HR der KVG nimmt i.d.R. als Gast an den Sitzungen des Vergütungsausschusses teil. Die Teilnehmer des Vergütungsausschusses treffen sich zweimal jährlich. Der Vergütungsausschuss überwacht die Ausgestaltung der Anreiz- und Vergütungssysteme gemäß den gesetzlichen Vorgaben der ESMA Leitlinien und berichtet an den Aufsichtsrat über notwendige Anpassungen sowie ob es mit den nationalen und internationalen Vorschriften, Grundsätzen und Standards vereinbar ist.

Einzelheiten zur Vergütungspolitik werden von der Gesellschaft jährlich in Form eines Vergütungsberichtes auf der Internetseite bzw. auf Anfrage als Papierversion zur Verfügung gestellt.

6. Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr

Angaben gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen.

Angaben gemäß Artikel 105 Abs. 1c Level-Il-Verordnung

Es ergeben sich keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der Angaben gemäß §§ 158 Satz 1 i.V.m. 135 Abs. 7 S. 2 KAGB i.V.m. Artikel 105 Abs. 1c Level-II-Verordnung.

Der maximale Umfang der Hebelfinanzierung (Leverage) wurde nicht geändert.

 

Grünwald, den 15. April 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin

Wealthcap Private Equity 19 Komplementär GmbH

gez. Dr. Kordula Oppermann

gez. Christian Kümmerling

Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

1. Allgemeine Angaben

Die Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald (kurz: Wcap PE 19 KG, Gesellschaft, Investmentgesellschaft oder AIF), ist eine geschlossene Investmentkommanditgesellschaft im Sinne des § 149 des Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und gilt als kleine Kapital- und Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 HGB. Der Jahresabschluss der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 wurde nach den Vorschriften des § 158 i.V.m. § 135 KAGB sowie den Bestimmungen der Kapitalanlagerechnungslegungs- und Bewertungsverordnung (KARBV) aufgestellt. Somit sind für den Jahresabschluss die Bestimmungen des Ersten Unterabschnitts des Zweiten Abschnitts des Dritten Buches des HGB und für den Lagebericht § 289 HGB anzuwenden, soweit sich aus den Vorschriften des KAGB nichts anderes ergibt. Größenabhängige Erleichterungen wurden teilweise in Anspruch genommen.

Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind entsprechend § 135 KAGB i.V.m. §§ 21 und 22 der KARBV gegliedert.

Die Gesellschaft ist im Handelsregister Abteilung A des Amtsgerichts München unter der Nummer HRA 103426 eingetragen.

2. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden

Die Beteiligung ist gemäß § 28 KARBV i.V.m. § 168 Abs. 3 KAGB zum Verkehrswert angesetzt und bewertet. Die in der geprüften Vermögensaufstellung der Beteiligungsgesellschaft Wealthcap 19/​20 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald (kurz: 19/​20 Equity KG) enthaltenen Residualwerte aus Vermögens- und Schuldpositionen bilden den Nettoinventarwert. Der Verkehrswert entspricht dem anteiligen Net Asset Value (NAV), der wiederum als Summe der Beträge zu verstehen ist, zu denen die von der Zwischengesellschaft gehaltenen Vermögensgegenstände bzw. die Verbindlichkeiten in einem Geschäft zwischen sachverständigen, unabhängigen und vertragswilligen Geschäftspartnern ausgetauscht werden können.

Die übrigen Aktiva sind zum Nennwert angesetzt und bewertet.

Die Kapitalanteile der Kommanditisten sind mit dem Nennbetrag angesetzt und bewertet.

Die Rückstellungen berücksichtigen alle zum Zeitpunkt der Bilanzaufstellung erkennbaren Risiken und ungewissen Verbindlichkeiten, die das abgelaufene Geschäftsjahr betreffen. Sie sind in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages angesetzt und bewertet.

Die Verbindlichkeiten sind mit ihren jeweiligen Rückzahlungsbeträgen angesetzt und bewertet.

Erträge und Aufwendungen werden periodengerecht abgegrenzt.

3. Angaben zur Bilanz

3.1 Aktiva

Die Gesellschaft hält zum Abschlussstichtag eine Beteiligung an der 19/​20 Equity KG in Höhe von 67.623 Tsd. EUR (Vorjahr: 49.804 Tsd. EUR).

Übersicht über die Beteiligung zum 31. Dezember 2020 gemäß §§ 158 Satz 2 i.V.m. 148 Abs. 2 KAGB:

19/​20 Equity KG
Firma, Rechtsform und Sitz Wealthcap 19/​20 Equity GmbH & Co. KG, Grünwald
Gesellschaftskapital (Pflichteinlage; HGB) in Tsd. EUR 63.988
Höhe der Beteiligung in % 76,31
Zeitpunkt des Erwerbs 19. Januar 2015
Verkehrswert der Beteiligung in Tsd. EUR 67.623

Die täglich verfügbaren Bankguthaben (1.757 Tsd. EUR; Vorjahr: 10.947 Tsd. EUR) betreffen das Guthaben auf dem laufenden Konto bei der UniCredit Bank AG, München.

Die Forderungen (26 Tsd. EUR; Vorjahr: 36 Tsd. EUR) betreffen die ausstehenden eingeforderten Einlagen auf die Pflichteinlagen. Sämtliche Forderungen haben eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

3.2 Passiva

Das Eigenkapital in Höhe von 69.333.269,87 EUR (Vorjahr: 53.086.534,12 EUR) entfällt vollständig auf die Kommanditisten. Von den eingeworbenen Kapitalanteilen entfallen 59.083 Tsd. EUR (Vorjahr: 59.083 Tsd. EUR) auf die Anleger und 1 Tsd. EUR (Vorjahr: 1 Tsd. EUR) auf die Treuhandkommanditistin Wealthcap Investorenbetreuung GmbH, München.

Von den Kapitaleinlagen sind 591.180,00 EUR im Handelsregister als Haftsumme eingetragen.

Die im Eigenkapital unter der Position b) ba) ausgewiesenen Kapitalanteile der Kommanditisten setzen sich zum Abschlussstichtag wie folgt zusammen:

31.12.2020 31.12.2019
EUR EUR
Kapitalanteile 59.084.000,00 59.084.000,00
Entnahmen -17.881,91 -17.881,91
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.024,12 -5.909.800,00
59.064.093,97 53.156.318,09

Die Rückstellungen (47 Tsd. EUR; Vorjahr: 39 Tsd. EUR) betreffen Aufwendungen für die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (21 Tsd. EUR; Vorjahr: 22 Tsd. EUR) sowie Aufwendungen für die Verwahrstellenvergütung (35 Tsd. EUR; Vorjahr: 16 Tsd. EUR).

Die sonstigen Verbindlichkeiten in Höhe von 25 Tsd. EUR (Vorjahr: 25 Tsd. EUR) resultieren aus dem Ausschluss eines Anlegers.

Sämtliche Verbindlichkeiten haben wie im Vorjahr eine Restlaufzeit von bis zu einem Jahr.

4. Angaben zur Gewinn- und Verlustrechnung

Die Verwaltungsvergütung für das Jahr 2020 beträgt 0,833 % (inkl. Umsatzsteuer) des durchschnittlichen Nettoinventarwertes des Geschäftsjahres und damit 433 Tsd. EUR brutto. Die Verwahrstellen Vergütung von 35 Tsd. EUR (Vorjahr: 16 Tsd. EUR) betrifft die Vergütung für die State Street Bank International GmbH, München, gemäß Verwahrstellenvertrag.

Die Prüfungs- und Veröffentlichungskosten (21 Tsd. EUR, Vorjahr: 22 Tsd. EUR) betreffen im Wesentlichen die Aufwendungen aus der Bildung der Rückstellung für die Prüfung des Jahresabschlusses und der Vermögensaufstellungen der Zielfondsbeteiligungen 2020. Die Übernahme der Prüfungskosten der Vermögensaufstellungen entspricht § 5 Nr. 6 a) der Anlagebedingungen.

Die sonstigen Aufwendungen setzen sich wie folgt zusammen:

2020 2019
Tsd. EUR Tsd. TEUR
Gebühren Treuhandvergütung 123 76
Übrige 1 2
124 78

Die Erträge aus der Neubewertung in Höhe von 2.433 Tsd. EUR (Vorjahr: 6.860 Tsd. EUR) entfallen in voller Höhe auf die Neubewertung der Beteiligung zum Abschlussstichtag.

5. Angaben zu (Eigen-)Kapital und Ergebnisverwendung

5.1 Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV

Die Verwendungs- und Entwicklungsrechnung gemäß § 24 KARBV werden in Anlage 2 des Anhangs dargestellt.

5.2 Darstellung der Kapitalkonten gemäß Regelung im Gesellschaftsvertrag nach § 25 Abs. 4 KARBV

Das Eigenkapital der Kommanditisten gemäß den gesellschaftsvertraglichen Regelungen (§ 25 Abs. 4 KARBV) stellt sich zum Abschlussstichtag wie folgt dar:

31.12.2020 31.12.2019
Kommanditisten EUR EUR
Kapitalkonto I (Einlagen) 59.084.000,00 59.084.000,00
Nicht eingeforderte ausstehende Einlagen -2.024,12 -5.909.800,00
Kapitalkonto II (Agio) 2.955.400,00 2.955.400,00
Kapitalkonto III (Entnahmen) -17.881,91 -17.881,91
Kapitalkonto IV (realisierte Gewinne/​Verluste) -11.490.108,31 -10.877.742,99
Kapitalkonto V (nicht realisierte Gewinne/​Verluste) 18.803.884,21 7.852.559,02
69.333.269,87 53.086.534,12

Die Komplementärin hat keine Kapitaleinlage geleistet und ist am Vermögen der Gesellschaft nicht beteiligt.

Das realisierte Ergebnis und das nicht realisierte Ergebnis werden jeweils im Verhältnis des Kapitalkontos I zum Abschlussstichtag verteilt.

5.3 Vergleichende Übersicht sowie umlaufende Anteile und Anteilswert gemäß § 101 Abs. 1 Satz 3 Nr. 6 KAGB

31.12.2020 31.12.2019 31.12.2018
Fondsvermögen (EUR) 69.333.269,87 53.086.534,12 31.855.886,53
Wert je Anteil (EUR) 1.173,47 898,49 538,93
Umlaufende Anteile (Stück) 59.084 59.084 59.109

Ein Anteil entspricht 1.000,00 EUR am zum Abschlussstichtag ausgegebenen Kommandit- kapital von 59.084.000,00 EUR. Alle Anteile haben die gleichen Ausstattungsmerkmale. Verschiedene Anteilsklassen gemäß §§ 149 Abs. 2 i.V.m. § 96 Abs. 1 KAGB wurden nicht gebildet.

6. Sonstige Angaben

Die Gesellschaft beschäftigt kein eigenes Personal.

Im Berichtszeitraum wurden keine Geschäfte i.S.d. Artikel 3 Nr. 11 bzw. Nr. 18 der Verordnung (EU) 2015/​2365 über die Transparenz von Wertpapierfinanzierungsgeschäften und der Weiterverwendung sowie zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 648/​2012, d.h. Wertpapierfinanzierungsgeschäfte oder Gesamtrendite-Swaps, abgeschlossen.

6.1 Vermögensaufstellung gemäß § 101 Abs. 1 Nr. 1 KAGB

Die Vermögensaufstellung ist dem Anhang als Anlage 1 beigefügt.

6.2 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 KAGB

6.2.1 Angaben zur Gesamtkostenquote gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB

Die Gesamtkostenquote gem. § 101 Abs. 2 Nr. 1 KAGB beträgt im Geschäftsjahr 2020 rund 1,00 % und ermittelt sich aus der Summe der laufenden Aufwendungen des Geschäftsjahres (612 Tsd. EUR) bezogen auf das durchschnittliche Fondsvermögen. Das durchschnittliche Fondsvermögen (61.209.902,00 EUR) wurde als Durchschnitt aus dem Fondsvermögen per 31. Dezember 2020 (69.333.269,87 EUR) und per 31. Dezember 2019 (53.086.534,12 EUR) ermittelt.

6.2.2 Angaben zu den vereinbarten Pauschalgebühren gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 2 KAGB sowie weitere vereinbarte Gebühren

Von der Gesellschaft zu leistende Pauschalgebühren liegen nicht vor.

Folgende Vergütungen an die WCK, die Verwahrstelle oder an Dritte wurden vertraglich vereinbart:

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für die laufende Geschäftsbesorgung eine Vergütung in Höhe von 0,833 % der Bemessungsgrundlage. Als Bemessungsgrundlage gilt der durchschnittliche Nettoinventarwert des Geschäftsjahres zzgl. der an die Anleger geleisteten Ausschüttungen (maximal jedoch 100 % des gezeichneten Kapitals). Im Geschäftsjahr 2020 ist eine Vergütung von 433 Tsd. EUR angefallen.

Vergütungen für die Eigenkapitalvermittlung sowie Gebühren für die Konzeption und Strukturierung der Gesellschaft sind im Geschäftsjahr 2020 aufgrund der im 2017 erfolgten Ausplatzierung des Kommanditkapitals der Gesellschaft nicht mehr angefallen.

Rückvergütungen i.S.v. § 101 Abs. 2 Nr. 3 KAGB hat die Gesellschaft im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 nicht erhalten.

Die Treuhänderin erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,238 % der Bemessungsgrundlage. Im Geschäftsjahr 2020 ist eine Vergütung von 124 Tsd. EUR angefallen.

Die Verwahrstelle erhält für ihre Tätigkeit eine jährliche Vergütung in Höhe von 0,0476 % auf Basis des zuletzt veröffentlichten Nettoinventarwertes der Gesellschaft, mindestens jedoch 14.280 EUR jährlich. Im Geschäftsjahr 2020 fiel eine Vergütung in Höhe von 35 Tsd. EUR an.

Erfolgsabhängige Vergütung:

Die Verwaltungsgesellschaft erhält für ihre Verwaltungstätigkeit je ausgegebenem Anteil eine erfolgsabhängige Vergütung in Höhe von bis zu 10 % (Höchstbetrag) des Betrages, um den der Anteilwert am Ende der Abrechnungsperiode unter Berücksichtigung bereits geleisteter Ausschüttungen die gezeichnete Kommanditeinlage zuzüglich einer jährlichen Verzinsung von 3 % übersteigt (absolut positive Anteilwertentwicklung), jedoch insgesamt höchstens bis zu 20 % des durchschnittlichen Nettoinventarwertes der Investmentgesellschaft in der Abrechnungsperiode. Die Abrechnungsperiode beginnt mit der Auflage der Investmentgesellschaft und endet nach der Veräußerung der Vermögensgegenstände.

Weitere Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft

a)

Neben den vorgenannten Vergütungen gehen die folgenden Aufwendungen zulasten der Investmentgesellschaft und werden nicht durch die bereits oben beschriebenen Kosten, Gebühren und Vergütungen gedeckt und auch nicht auf diese angerechnet:

Kosten für externe Bewerter für die Bewertung der Vermögensgegenstände

gem. §§ 261, 271 KAGB,

bankübliche Depotbankgebühren, Kontoführungsgebühren und Kosten des Zahlungsverkehrs außerhalb der Verwahrstelle, ggf. einschließlich der banküblichen Kosten für die Verwahrung ausländischer Vermögensgegenstände im Ausland,

Aufwendungen für die Beschaffung von Fremdkapital, insbesondere an Dritte gezahlte Zinsen,

für die Vermögensgegenstände entstehende Bewirtschaftungskosten (Verwaltungs-, Instandhaltungs- und Betriebskosten), die von Dritten in Rechnung gestellt werden,

Kosten für die Prüfung der Investmentgesellschaft durch deren Abschlussprüfer,

von Dritten in Rechnung gestellte Kosten für die Geltendmachung und Durchsetzung von Rechtsansprüchen der Investmentgesellschaft sowie der Abwehr von gegen die Investmentgesellschaft erhobenen Ansprüchen,

Gebühren und Kosten, die von staatlichen und anderen öffentlichen Stellen in Bezug auf die Investmentgesellschaft erhoben werden,

ab Zulassung der Investmentgesellschaft zum Vertrieb entstandene Kosten für Rechts- und Steuerberatung im Hinblick auf die Investmentgesellschaft und ihre Vermögensgegenstände (einschließlich steuerrechtlicher Bescheinigungen), die von externen Rechts- und Steuerberatern in Rechnung gestellt werden,

Steuern und Abgaben, die die Investmentgesellschaft schuldet.

b)

Neben den vorgenannten Vergütungen und Aufwendungen werden der Investmentgesellschaft die im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen entstehenden Kosten (sog. Transaktionskosten) belastet. Die Aufwendungen im Zusammenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Vermögensgegenständen einschließlich der in diesem Zusammenhang anfallenden Steuern können der Investmentgesellschaft unabhängig vom tatsächlichen Zustandekommen des Geschäfts belastet werden.

c)

Auf Ebene der von der Investmentgesellschaft gehaltenen Zweckgesellschaft können entsprechende Kosten anfallen; sie werden nicht unmittelbar der Investmentgesellschaft in Rechnung gestellt, gehen aber unmittelbar in die Rechnungslegung der Zweckgesellschaft ein, schmälern ggf. deren Vermögen und wirken sich mittelbar über den Wertansatz der Beteiligung in der Rechnungslegung auf den Nettoinventarwert der Investmentgesellschaft aus.

6.2.3 Angaben gemäß § 101 Abs. 2 Nr. 3 und Nr. 4 KAGB

Die KVG hat im Geschäftsjahr keine gesonderten Kosten in Rechnung gestellt und keine Rückvergütungen der aus dem AIF an die Verwahrstelle und an Dritte geleistete Vergütungen und Aufwendungserstattungen erhalten. Des Weiteren hat die WCK keinen wesentlichen Teil der von dem AIF an die WCK geleisteten Vergütungen für Zahlungen an Vermittler von Anteilen des AIF auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet. Weiterhin sind keine Vergütungen der WCK selbst oder einer anderen KVG oder einer Gesellschaft, mit der die KVG eine wesentliche mittelbare/​unmittelbare Beteiligung eingegangen ist für die gehaltenen Anteile berechnet worden.

Der Anleger hat kein Recht auf ordentliche Kündigung und damit kein Recht auf Rückgabe der Anteile. Daher wird ein Rücknahmepreis nicht fortlaufend berechnet und ein Rücknahmeabschlag nicht erhoben.

6.3 Vergütungsangaben gemäß § 101 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 und 2 KAGB

Die Vergütungsangaben (Mitarbeitervergütungen der KVG) werden im Lagebericht in Abschnitt 5 „Vergütungen“ dargestellt.

6.4 Wesentliche Änderungen im Geschäftsjahr gemäß § 101 Abs. 3 Nr. 3 KAGB

Im abgelaufenen Geschäftsjahr 2020 erfolgten keine wesentlichen Änderungen hinsichtlich der im Verkaufsprospekt aufgeführten Informationen.

6.5 Angaben gemäß § 300 KAGB

6.5.1 Angaben zu schwer liquidierbaren Vermögensgegenständen

Schwer liquidierbare Vermögensgegenstände bestehen zum Abschlussstichtag nicht.

6.5.2 Angaben zu neuen Regelungen zum Liquiditätsmanagement

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen im Liquiditätsmanagement gegeben.

6.5.3 Risikoprofil der Gesellschaft

Das aktuelle Risikoprofil der Gesellschaft stellt sich wie folgt dar:

Mit der Anlage in den AIF sind neben der Chance auf Wertsteigerungen und Ausschüttungen auch Verlustrisiken verbunden.

Der AIF ist darauf ausgerichtet ein Portfolio von Beteiligungen an Zielfonds mit europäischer Fokussierung aufzubauen, die direkt oder indirekt in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) und dabei im Segment Buyout investieren. Buyout ist ein Teilbereich von Private Equity und bezeichnet eine bestimmte Form des Unternehmenskaufs. Im Regelfall erwerben Investoren eine Mehrheitsbeteiligung eines nicht börsennotierten Unternehmens, um diese nach einer gewissen Zeit wieder zu verkaufen. Es ist geplant, die Zielfondsbeteiligungen nicht unmittelbar, sondern mittelbar über eine Zweckgesellschaft zu halten. Die konkreten Investitionsgegenstände in Gestalt von Zielfondsbeteiligungen stehen bei Auflage der Investmentgesellschaft noch nicht fest („Blind Pool“). Die Investmentgesellschaft strebt eine positive Rendite mit Ausschüttungen und Wertzuwächsen an. Es handelt sich nicht um ein Investment mit dem Charakter einer unternehmerischen Beteiligung i.S. des § 32 KARBV.

Der AIF ist somit geeignet für Anleger mit folgendem Risikoprofil:

Um eine möglichst hohe Rendite zu erzielen, werden bewusst entsprechende Risiken eingegangen; für die Ertragschancen werden entsprechende Wertschwankungen in Kauf genommen.

Folgende Risiken können die Wertentwicklung des Fonds und damit das Ergebnis des Anlegers beeinträchtigen. Die beschriebenen Risiken können einzeln oder kumulativ auftreten. Bei negativer Entwicklung besteht daher das Risiko, dass der Anleger einen Totalverlust seines eingesetzten Kapitals und des Ausgabeaufschlags erleidet.

Anlagerisiken/​Blind Pool

Das wirtschaftliche Ergebnis der Gesellschaft ist insbesondere davon abhängig, dass die Zielfonds die von ihnen gehaltenen Vermögenswerte gewinnbringend auswählen, verwalten und veräußern. Es kann daher nicht garantiert werden, dass die Gesellschaft aus ihrer Investitionstätigkeit Gewinne erzielen bzw. Verluste vermeiden wird oder dass Gewinnzuweisungen und Ausschüttungen an die Anleger vorgenommen werden können. Dies gilt insbesondere deshalb, weil i.d.R. weder die konkreten Investitionen der Gesellschaft noch die Investitionen der Zielfonds zum Zeitpunkt der Beteiligung der Anleger feststanden (Blind Pool).

Managementrisiko

Grundsätzlich besteht für den Anleger eine Abhängigkeit von den Entscheidungen des Managements sowohl des AIF, der Zielfonds sowie der Portfoliounternehmen. Fehleinschätzungen können negative Auswirkungen auf das wirtschaftliche Ergebnis der Beteiligung zur Folge haben.

Insolvenzrisiko/​keine Einlagensicherung

Die Investmentgesellschaft kann zahlungsunfähig werden oder in Überschuldung geraten, wenn sie geringere Einnahmen erzielt und/​oder höhere Ausgaben tätigt als erwartet. Eine daraus folgende Insolvenz der Investmentgesellschaft kann zum Verlust der Einlage des Anlegers (samt Ausgabeaufschlag) führen, da die Investmentgesellschaft keinem Einlagensicherungssystem angehört.

Fremdwährungsrisiko

Aufgrund von Wechselkursschwankungen können die Einnahmen der Zielfonds, die Investitionen in einer Fremdwährung vorgenommen haben, schwanken, was sich negativ auf die Ausschüttungen an die Investmentgesellschaft und auf die Rendite des Anlegers auswirken kann. Auch bei Investitionen in einen in einer Fremdwährung geführten Zielfonds können bei Ausschüttungen Wechselkursschwankungen auftreten und Kosten für den Umtausch der Fremdwährung entstehen.

Spezifische Risiken der Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen)

Mit der Investition der Gesellschaft in die Anlageklasse Private Equity (Unternehmensbeteiligungen) sind besondere Risiken verbunden. Die Rentabilität der Beteiligung an einem Zielfonds, der direkt oder indirekt in Unternehmensbeteiligungen investiert, hängt maßgeblich von der wirtschaftlichen Entwicklung der von dem Zielfonds gehaltenen Portfoliounternehmen und damit auch von der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung ab. Die wirtschaftliche Entwicklung eines Unternehmens und des Marktes, in dem es tätig ist, lässt sich mitunter nur schwer abschätzen. Dies gilt umso mehr, als dass Zielfonds unter Umständen auch in weniger etablierte Unternehmen investieren, die auf sich in der Entwicklung befindlichen Märkten tätig sind. Treten hierbei nicht die Erwartungen des Zielfondsmanagements ein, führen Minderungen des erzielbaren Veräußerungserlöses auf Ebene des Zielfonds zu einer Verschlechterung des Ergebnisses der Gesellschaft. Die Zielfonds erhalten für das von ihnen in die Portfoliounternehmen investierte Kapital i. d. R. weder Sicherheiten noch regelmäßige Zahlungen, wie etwa Zinszahlungen oder Dividenden. Sie sind deshalb in besonderem Maße von den Veräußerungserlösen abhängig.

Liquidität und beschränkte Handelbarkeit

Eine Veräußerung des Anteils durch den Anleger ist zwar grundsätzlich rechtlich möglich, insbesondere über sog. Zweitmarktplattformen. Aufgrund deren geringer Handelsvolumina und des Erfordernisses einer Zustimmung durch die Verwaltungsgesellschaft kann ein Verkauf jedoch ggf. auch gar nicht oder nur mit großen Abschlägen oder unter starken Einschränkungen möglich sein.

6.5.4 Risikomanagement der WCK

Zur Wahrung der organisatorischen Grundlagen zum Risikomanagement für die von der WCK verwalteten AIF wurden Richtlinien im Hinblick auf die Anforderungen nach KAGB erstellt. Die AIF-spezifischen Risikoprozesse werden von der WCK durch die Risikostrategie sowie durch die „Risiko-Richtlinie für die Steuerung von AIF“ geregelt. Die vom Risikomanagement der WCK eingerichteten Risikosteuerungs- und -controllingprozesse berücksichtigen im Wesentlichen die Identifikation, Bewertung und Überwachung, Steuerung und Kommunikation/​Reporting der Risiken und auch die Überwachung des Leverage. Stresstests werden als Teil der quantitativen Risikobewertung vorgenommen. Die Überwachung der Risiken eines AIF erfolgt mithilfe eines Limitsystems, welches am jeweiligen Risikoprofil des AIF ausgerichtet ist. Risikolimits wurden im Berichtsjahr nicht überschritten. Änderungen im Risikomanagementsystem im Vergleich zum Vorjahr haben sich nicht ergeben.

6.5.4 Änderungen des maximalen Umfangs von Leverage

Im Berichtsjahr hat es keine Änderungen des maximalen Umfangs des Leverage gegeben.

6.5.5 Gesamthöhe des Leverage

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Bruttomethode: 0,94

Tatsächlicher Leverage-Umfang nach der Commitmentmethode: 1,00

Die WCK hat keine das Investmentvermögen betreffende Hedging- oder Netting-instrumente eingesetzt.

Zum 31.12.2020 betrug das platzierte Eigenkapital 59.083 Tsd. EUR. Zum Abschlussstichtag ergibt sich ein NAV in Höhe von 69.333 Tsd. EUR.

6.6 Organe

Persönlich haftende Gesellschafterin sowie Geschäftsführerin ist die Wealthcap Private Equity 19 Komplementär GmbH, Grünwald (Komplementärin), mit einem gezeichneten Kapital von 25.000,00 EUR.

Deren Geschäftsführer sind:

Christian Kümmerling,

Alfred Gangkofner (bis 30. September 2020)

Dr. Kordula Oppermann (seit 01. Oktober 2020).

 

Grünwald, den 15. April 2021

Die persönlich haftende Gesellschafterin und Geschäftsführerin Wealthcap Private Equity 19 Komplementär GmbH

gez. Dr. Kordula Oppermann

gez. Christian Kümmerling

Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020

2020 Vorjahr
EUR EUR EUR
1. Erträge
a) Zinsen und ähnliche Erträge 986,46 103,13
b) Sonstige betriebliche Erträge 1.308,03 0,00
Summe der Erträge 2.294,49 103,13
2. Aufwendungen
a) Verwaltungsvergütung 433.291,88 266.841,80
b) Verwahrstellenvergütung 35.269,19 16.000,00
c) Prüfungs- und Veröffentlichungskosten 21.350,00 21.644,80
d) Sonstige Aufwendungen 124.748,74 77.919,73
Summe der Aufwendungen 614.659,81 382.406,33
3. Ordentlicher Nettoertrag/​ Realisiertes Ergebnis des Geschäftsjahres -612.365,32 -382.303,20
4. Zeitwertänderung
a) Erträge aus der Neubewertung 10.951.325,19 6.859.950,79
Summe des nicht realisierten Ergebnisses des Geschäftsjahres 10.951.325,19 6.859.950,79
5. Ergebnis des Geschäftsjahres 10.338.959,87 6.477.647,59

VERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS

An die Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DES JAHRESABSCHLUSSES UND DES LAGEBERICHTES

Prüfungsurteile

Wir haben den Jahresabschluss der Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2020, der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 sowie dem Anhang einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse

entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen Kapitalanlagegesetzbuchs (KAGB) und den einschlägigen europäischen Verordnungen und vermittelt unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2020 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 und

vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen.

Gemäß § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.

Grundlage für die Prüfungsurteile

Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen.

Sonstige Informationen

Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen:

die Erklärung der gesetzlichen Vertreter nach § 135 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 KAGB zum Jahresabschluss und Lagebericht sowie

die übrigen Teile des Geschäftsberichts, mit Ausnahme des geprüften Jahresabschlusses und Lageberichts sowie unseres Vermerks.

Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab.

Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen

wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, zum Lagebericht oder zu unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder

anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für den Jahresabschluss und den Lagebericht

Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für bestimmte Personengesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften unter Berücksichtigung der Vorschriften des deutschen KAGB und den einschlägigen europäischen Verordnungen in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung dieser Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist.

Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen.

Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften und einschlägigen europäischen Verordnungen zu ermöglichen und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen – beabsichtigten oder unbeabsichtigten – falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gesellschaft vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften und den einschlägigen europäischen Verordnungen entspricht sowie einen Vermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 Satz 1 i.V.m. § 136 KAGB i.V.m. § 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen. Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Darstellungen im Jahresabschluss und im Lagebericht, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit dieser Systeme der Gesellschaft abzugeben.

beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.

ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit der Gesellschaft zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Vermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jeweiliges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Vermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die Gesellschaft ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.

beurteilen wir die Gesamtdarstellung, den Aufbau und den Inhalt des Jahresabschlusses einschließlich der Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen gesetzlichen Vorschriften und der einschlägigen europäischen Verordnungen ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft vermittelt.

beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der Gesellschaft.

Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen.

SONSTIGE GESETZLICHE UND ANDERE RECHTLICHE ANFORDERUNGEN

VERMERK ÜBER DIE PRÜFUNG DER ORDNUNGSGEMÄSSEN ZUWEISUNG VON GEWINNEN, VERLUSTEN, EINLAGEN UND ENTNAHMEN ZU DEN EINZELNEN KAPITALKONTEN

Prüfungsurteil

Wir haben auch die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten der Wealthcap Private Equity 19 GmbH & Co. geschlossene Investment KG, Grünwald, zum 31. Dezember 2020 geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse erfolgte die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in allen wesentlichen Belangen ordnungsgemäß.

Grundlage für das Prüfungsurteil

Wir haben unsere Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten“ unseres Vermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von der Gesellschaft unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu dienen.

Verantwortung der gesetzlichen Vertreter für die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Die gesetzlichen Vertreter der Gesellschaft sind verantwortlich für die in allen wesentlichen Belangen ordnungs- gemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit diesen Vorschriften als notwendig bestimmt haben, um die ordnungsgemäße Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten zu ermöglichen.

Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten

Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten ordnungsmäßig ist, sowie einen Vermerk zu erteilen, der unser Prüfungsurteil zu der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten beinhaltet.

Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit § 159 i.V.m. § 136 Abs. 2 KAGB unter Beachtung des International Standard on Assurance Engagements (ISAE) 3000 (Revised) „Assurance Engagements Other than Audits or Reviews of Historical Financial Information“ (Stand Dezember 2013) durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Zuweisung stets aufdeckt. Falsche Zuweisungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage der ordnungsgemäßen Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen.

Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung.

Darüber hinaus

identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher – beabsichtigter oder unbeabsichtigter – falscher Zuweisungen von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten, planen und führen Prüfungshandlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zu dienen. Das Risiko, dass wesentliche falsche Zuweisungen nicht aufgedeckt werden, ist bei Verstößen höher als bei Unrichtigkeiten, da Verstöße betrügerisches Zusammenwirken, Fälschungen, beabsichtigte Unvollständigkeiten, irreführende Zuweisungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen beinhalten können.

beurteilen wir die Ordnungsmäßigkeit der Zuweisung von Gewinnen, Verlusten, Einlagen und Entnahmen zu den einzelnen Kapitalkonten unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Prüfung des relevanten internen Kontrollsystems und von aussagebezogenen Prüfungshandlungen überwiegend auf Basis von Auswahlverfahren.

 

München, den 29. Juni 2021

Deloitte GmbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Heiko Vogel, Wirtschaftsprüfer

Martin Strücker, Wirtschaftsprüfer

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