Es ist immer noch ein Ärgernis, obwohl die Bundesnetzagentur für unerlaubte Werbeanrufe seit Jahren auch hohe Strafen verhängen darf. Offenbar waren diese Strafen dann wohl noch nicht Mahnung genug. Nun soll es auch in diesem Bereich weitere Maßnahmen geben.
Der Bundesjustizministerin geht es dabei vor allem um dubiose Werbeanrufe zum Wechsel des Strom- oder Gas-Anbieters, so hört man aus Bundesjustizministerium: Um hier Betrug zu vermeiden, müssen Kunden telefonisch vereinbarte Verträge, anders als bisher, dann schriftlich bestätigen.
Im vergangenen Jahr waren laut Ministerium mehr als 220.000 Deutsche nach einem telefonischen Anbieterwechsel unzufrieden. Um Verbraucher besser vor ungebetenen Werbeanrufen zu schützen, müssen Firmen künftig besser dokumentieren und nachweisen, dass die Einwilligung des Angerufenen vorliegt. Eine vernünftige Maßnahme.
Veränderungen soll es auch bei Handyverträgen geben. Anders wie bisher sollen diese nur noch 1 Jahr Gültigkeit haben. Wichtig auch, hat der Kunde vergessen den Vertrag zu kündigen, verlängert sich dieser Vertrag zukünftig dann nicht mehr um weitere 12 Monate, sondern nur noch um 3 Monate. Auch das sicher eine kluge und gute Idee.
Heran will die Bundesjustizministerin auch an die Vermittlung von „dubiosen Sparverträgen“ im Bereich Gold usw. Auch hier sind weitergehende gesetzliche Regelungen geplant, um Verbraucher und Kleinanleger zukünftig besser vor hohen Kosten zu schützen.
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