Startseite Vorsicht Anlegerschutz Auch hier verlieren Anleger möglicherweise viel Geld – Wohnpark an den Eichen Boizenburg
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Auch hier verlieren Anleger möglicherweise viel Geld – Wohnpark an den Eichen Boizenburg

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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Dabei ging es um ein Crowdinvestingprojekt aus dem Jahre 2022. Angeboten wurde dieses Projekt zur Investition zum damaligen Zeitpunkt vom Unternehmen Zinsbaustein. Das Gesamtinvestment betrug über 1,5 Millionen Euro.

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Was können Anleger jetzt tun? Gesprochen haben wir dazu mit Rechtsanwältin Kerstin Bontschev.

Anleger, die in das Crowdfunding-Projekt der Villa Vitalia Boizenburg GmbH & Co. KG investiert haben, stehen nun vor einer Herausforderung, da das Unternehmen Insolvenz angemeldet hat. Hier sind einige Schritte, die Anleger in dieser Situation ergreifen können:

Kontakt zum vorläufigen Insolvenzverwalter: Der Rechtsanwalt Dr. Malte Köster wurde als vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Anleger sollten sich mit ihm in Verbindung setzen, um Informationen über den aktuellen Stand des Insolvenzverfahrens und ihre Rechte als Gläubiger zu erhalten.

Forderungsanmeldung: Anleger sollten ihre Forderungen im Insolvenzverfahren anmelden. Der Insolvenzverwalter wird in der Regel einen Termin festlegen, bis zu dem die Forderungen angemeldet werden müssen. Es ist wichtig, dass Anleger alle relevanten Dokumente bereithalten, um ihre Forderungen zu belegen.

Beobachtung der Verfahrensentwicklung: Anleger sollten die Entwicklung des Insolvenzverfahrens aufmerksam verfolgen. Informationen dazu werden häufig auf der offiziellen Website für Insolvenzbekanntmachungen veröffentlicht.

Rechtliche Beratung in Anspruch nehmen: Es kann sinnvoll sein, einen Anwalt für Insolvenzrecht zu konsultieren, um eine individuelle Beratung zu erhalten und sicherzustellen, dass alle rechtlichen Schritte korrekt unternommen werden.

Beteiligung an Gläubigerversammlungen: Falls Gläubigerversammlungen einberufen werden, sollten Anleger daran teilnehmen oder sich vertreten lassen, um über die Angelegenheiten des Insolvenzverfahrens informiert zu bleiben und ihre Rechte wahrzunehmen.

Prüfung von Beschwerdemöglichkeiten: Anleger können prüfen, ob sie gegen die Entscheidung des Insolvenzgerichts Beschwerde einlegen wollen. Die Beschwerde muss innerhalb einer Notfrist von zwei Wochen beim Amtsgericht Schwerin eingelegt werden.

Kommunikation mit anderen Betroffenen: Es kann hilfreich sein, sich mit anderen betroffenen Anlegern auszutauschen und gemeinsam vorzugehen, um die eigenen Interessen besser vertreten zu können.

Anleger sollten sich bewusst sein, dass die Rückgewinnung von Investitionen in einem Insolvenzverfahren komplex und unsicher sein kann. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nach der Rangordnung der Gläubigeransprüche, wobei ungesicherte Gläubiger, zu denen oft Crowdfunding-Investoren zählen, meist eine niedrigere Priorität haben.

 

 

 

 

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