Bis es zur Insolvenz eines Unternehmens kommt, muss viel passieren, vor allem im wirtschaftlichen Bereich. Das bedeutet dann aber auch, dass kein Geld mehr im Unternehmen vorhanden ist. Meistens muss der Insolvenzverwalter daraufhin auf die Suche nach Geld gehen, welches ihm die Möglichkeit gibt, überhaupt erst ein Insolvenzverfahren zu eröffnen. Oft scheitert aber auch das, dann wird die Insolvenz „mangels Masse“ eingestellt.
Sucht der Insolvenzverwalter nach Geld, wenn zum Beispiel eine Beteiligungsgesellschaft in Insolvenz gegangen ist, dann kommt er natürlich zunächst einmal auf die Idee, bereits an Anleger der Beteiligungsgesellschaft ausbezahlte Ausschüttungen zurückzufordern. Damit sind die meisten Insolvenzverwalter auch oft erfolgreich. So haben sie zumindest das Geld zur Verfügung für die Masse, um das Insolvenzverfahren zu eröffnen. Natürlich prüft er auch andere Geldquellen, aber die geschilderte ist die zumindest kurzfristig erfolgreichste.
Dieser Fall scheint wohl auch im Vorgang Hanseatisches Fußball Kontor GmbH (HFK) vorzuliegen, bei der Anleger ihr Geld investiert haben, um an Transfererlösen zu partizipieren. Spätestens seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über die Gesellschaft im vergangenen Sommer ist klar, dass die Anleger im Abseits stehen und ein guter Teil ihrer Investitionen verloren sein dürfte. Nachrangdarlehen und Genussrechte hatte das Unternehmen ausgegeben. Papiere mit einem Totalverlustrisiko für den Anleger, wie wir auch auf unserem Blog berichtet haben.
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