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Auch wir werden mal ausgetrickst……….vorübergehend!

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Tricky das muss man schon sagen, aber eben nicht Tricky genug, denn so was kommt natürlich irgendwann mal heraus. Wie vielen unserer User bekannt betreiben wir eine weitere Webseite mit dem Name www.vorlaeufige-sicherungsmaßnahmen.de. Eine Seite, die nur der Veröffentlichung von behördlichen Anordnungen oder Veröffentlichungen dient, insbesondere eben der Veröffentlichung von vorläufigen Sicherungsmaßnahmen gegenüber Personen und Unternehmen von Staatsanwaltschaften in Deutschland. Das ist übrigens für Jedermann auch im Bundesanzeiger einsehbar. Unsere Seite hat aber bei Google, warum auch immer, ein höheres Ranking, so dass unsere Veröffentlichungen natürlich dann zu den betreffenden Unternehmen und Personen,  im Google Suchergebnis erscheinen. Das damit die eine oder andere „faule Nuss“ oder betroffenes Unternehmen so seine Probleme hat, dass ist uns natürlich mittlerweile klar, aber das ist uns egal. Lassen Sie uns das bitte begründen. Diese Veröffentlichungen der jeweiligen Staatsanwaltschaften sind nahezu immer auch ein Aufruf der Staatsanwaltschaften, dass sich Geschädigte bei ihr melden bzw. das Geschädigte wissen, das dort und was, an Vermögen vorhanden ist. Nur so haben die Geschädigten die Möglichkeit, ihren Schaden, den diese Personen oder/und Unternehmen angerichtet haben, ersetzt zu bekommen. Dazu ist der Zeitraum im Regelfall immer 3 Jahre, was man dazu so in den Veröffentlichungen nachlesen kann. Das beschlagnahmte Vermögen, was danach nicht abgefordert wurde, verfällt dann zu Gunsten des Staates. Um genau dies zu vermeiden, haben wir diese Seite ins Leben gerufen, achten aber immer darauf, ob sich Vorgänge dann auch verändern, zum Beispiel, ob das aufgehoben ist von Seiten der veröffentlichenden Staatsanwaltschaft. Natürlich ist uns bewusst, dass die genannten Personen damit in den Focus der Öffentlichkeit geraten, aber deren Ursache waren sie ja irgendwann einmal selber, auch das ist Tatsache. Dies als Vorgeschichte. Nun aber zum eigentlichen Hergang des Vorgangs. Wir hatten genau zu diesem Thema eine Diskussion mit dem Rechtsanwalt der Angehörige von einem Faustus Eberle betrifft. Dieser wollte, dass wir den Eintrag löschen, weil unter der angegebenen Adresse auch andere Personen leben würden, die aber mit der ganzen Sache nichts zu tun haben. Natürlich haben wir uns geweigert den Eintrag zu löschen, da in keiner Zeile auch die betroffene Person mit Namen usw. erwähnt ist. Der Vorgang war für uns eigentlich erledigt. Dann bekamen wir eine Rechnung der Justizkasse aus Chemnitz über einen Betrag von 205 Euro bezüglich einer gegen uns ergangenen einstweiligen Verfügung. Hm, die kannten wir nicht, also haben wir über unseren Rechtsanwalt einmal die Gerichtsakten dazu angefordert. In der Tat hatte das LG Leipzig eine EV gegen uns erlassen ohne uns anzuhören. Nun gut mit so was muss man leben. Nur diese EV wurde uns nie zugestellt. Das lag wohl im Nachhinein betrachtet auch gar nicht in der Absicht der Rechtsanwälte, denn denen war bewusst, dass sie es im Widerspruchsverfahren sicherlich schwer gehabt hätten, diese Aufrecht zu erhalten. Der einzige Zweck, das wissen wir heute, war nur, mit dieser EV einen Antrag bei Google auf Löschung des Suchergebnisses zu stellen, was dann auch funktioniert hat – vordergründig und nun muss man sagen, kurzzeitig. Wir haben dann die Einleitung des Hauptverfahrens in der Sache gefordert, wobei zudem Widerspruch eingelegt wurde über welchen auf den 11. Februar 2015 terminiert wurde. Natürlich war uns bewusst, dass die gegnerischen Anwälte an diesem Prozesstermin keinerlei Interesse haben würden. Genau so war es dann auch, denn die Klägerpartei teilte dem Landgericht Leipzig nun mit, dass man den Antrag zurücknehme und die EV als gegenstandslos ansehe. Nun, so einfach ist die Sache dann nun doch nicht für die Klägerpartei. Wir haben uns natürlich dazu mit Google in Verbindung gesetzt und den Vorgang mit den Herren, die uns bekannt sind, zu erörtern, haben denen auch unsere Vermutung berichtet. Not amused, so kann man das nennen, wie das Ergebnis des Gespräches war. Google wird von uns nun eine Kopie der Antragsrücknahme bekommen und wird entsprechend handeln. Das hat man uns zugesagt. Die Frage, die sich die Anwälte nun einmal stellen sollten ist doch, „was hat man jetzt erreicht?“ Außer Kosten für die Mandantin gar nichts. Halt, das Honorar der Anwälte haben wir natürlich vergessen. Vielleicht ging es ja nur darum.

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