Ausschüttungen aus den Beteiligungsgesellschaften werden insoweit nicht als Beteiligungserträge, sondern als Kapitalrückzahlungen erfasst, als es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität und nicht um Ausschüttungen laufender bzw. stehen gelassener Gewinne handelt.
Zitat Ende
Diesen Absatz kann man in der gestren veröfefntlichten Bilanz nachlesen, da kommt bei uns natürlich die Frage auf „warum macht man das überhaupt?“
Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KGMünchenJahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2021 bis zum 31.12.2021Bilanz zum 31. Dezember 2021Aktiva
Passiva
Amtsgericht München – HRA100930Anhang 2021I. Allgemeine Angaben Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 ist nach den handelsrechtlichen Vorschriften für Personengesellschaften i.S.d. § 264c HGB und den ergänzenden Bestimmungen des Gesellschaftsvertrags erstellt. Die Gesellschaft ist eine kleine Personenhandelsgesellschaft im Sinne des § 267 Abs. 1 und 4 HGB i.V.m. § 267a Abs 3 Nr 3 HGB. Die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind nach den Bestimmungen der §§ 266 und 275 Abs. 2 HGB gegliedert. Der Anhang wurde gem. §§ 284 und 285 HGB i.V.m. § 288 HGB erstellt. Die gemäß § 265 Abs. 6 HGB geänderte Bezeichnung einzelner Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung sowie die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung wurden im Berichtsjahr beibehalten. Die Aufstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter teilweiser Ausnutzung der größenabhängigen Erleichterungen gemäß § 266 Abs. 1 HGB, § 274a HGB, § 276 HGB und § 288 HGB. Auf die Erstellung eines Lageberichts wird gemäß § 264 Abs. 1 Satz 4 HGB verzichtet. Das Geschäftsjahr der Gesellschaft entspricht dem Kalenderjahr. Posten der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung, die im Geschäftsjahr sowie im Vorjahr keinen Betrag ausweisen, werden gemäß § 265 Abs. 8 HGB nicht angegeben. II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden Die Finanzanlagen wurden grundsätzlich zu Anschaffungskosten angesetzt. Zugänge bei Finanzanlagen in Fremdwährung werden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Transaktionskurs in EUR umgerechnet, Abgänge mit dem gewichteten Durchschnittskurs der Zugänge zu den Finanzanlagen. Auf fremde Währung lautende Finanzanlagen wurden für Zwecke der Bewertung zum Bilanzstichtag mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag umgerechnet. Falls es besondere Umstände erforderlich machen, werden Wertberichtigungen auf den niedrigeren beizulegenden Wert gemäß § 253 Abs. 3 HGB, bzw. bei Wegfall der Gründe für eine Wertberichtigung Zuschreibungen nach § 253 Abs. 5 HGB vorgenommen. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände sind zum Nennwert oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert angesetzt. Auf fremde Währung lautende Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände wurden zum Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung von § 256a HGB umgerechnet. Die Guthaben bei Kreditinstituten wurden mit dem Nominalwert bewertet und im Falle von Fremdwährungen mit dem Devisenkassamittelkurs am Bilanzstichtag unter Beachtung von § 256a HGB umgerechnet. Die ausstehenden Einlagen sind zum Nominalwert bewertet. Die Rückstellungen berücksichtigen alle erkennbaren Risiken und ungewissen Verpflichtungen; sie wurden in Höhe des nach vernünftiger kaufmännischer Beurteilung notwendigen Erfüllungsbetrages gebildet. Die Verbindlichkeiten sind mit ihrem jeweiligen Erfüllungsbetrag passiviert. Die Erträge und Aufwendungen sind periodengerecht abgegrenzt. Erträge und Aufwendungen in fremder Währung wurden mit dem zum jeweiligen Zeitpunkt gültigen Transaktionskurs umgerechnet. Die Erträge aus der Währungsumrechnung werden gem. § 277 Abs. 5 S. 2 HGB in der Gewinn- und Verlustrechnung gesondert unter dem Posten sonstige betriebliche Erträge und Aufwendungen aus der Währungsumrechnung gesondert unter dem Posten sonstige betriebliche Aufwendungen ausgewiesen. III. Erläuterung zur Bilanz Finanzanlagen Ausschüttungen aus den Beteiligungsgesellschaften werden insoweit nicht als Beteiligungserträge, sondern als Kapitalrückzahlungen erfasst, als es sich um eine gesellschaftsrechtlich zulässige Ausschüttung freier Liquidität und nicht um Ausschüttungen laufender bzw. stehen gelassener Gewinne handelt. Eigenkapital Die gezeichneten Pflichteinlagen der Gesellschaft setzen sich wie folgt zusammen:
Das Kommanditkapital der Gesellschaft setzt sich nach § 264c HGB wie folgt zusammen:
Der Saldo des Kapitalkontos Kommanditisten Pflichtkapital i.H.v. EUR 265.697.547,04 ergibt sich aus dem Kapitalanteil zum Vorjahr (EUR 294.048.975,46) abzüglich der erhaltenen Ausschüttungen (71.912.516,70), dem Ergebnis-Vorab (EUR 13.435,65), der Fremdwährungseffekten aus Kapitalabrufen (EUR 17.634,76), zuzüglich der Erhöhung der Kapitalzusagen (EUR 376.105,51) sowie des Jahresüberschusses 2021 (EUR 43.216.053,18). Im Rahmen der jährlichen Ergebnisverteilung erhält der Komplementär für das Wirtschaftsjahr 2021 eine Haftungsvergütung von EUR 2.628,09. Ausstehende Einlagen Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betreffend das Anlageprogramm „Auda Secondary Fund III L.P.“ entsprechen 11,19 % der in USD zu leistenden Pflichteinlagen (TEUR 7.464) der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betreffend das Anlageprogramm „Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: US Portfolio“ entsprechen 38,97% der in USD zu leistenden Pflichteinlagen (TEUR 44.398) der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betreffend das Anlageprogramm „Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: EU Portfolio“ entsprechen 36,61% der in EUR zu leistenden Pflichteinlagen (TEUR 19.948) der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betreffend das Anlageprogramm „Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia IV“ entsprechen 23,73% der in USD zu leistenden Pflichteinlagen (TEUR 19.652) der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten. Die nicht eingeforderten ausstehenden Einlagen betreffend das Anlageprogramm „Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia Secondary Fund“ entsprechen 28,89% der in USD zu leistenden Pflichteinlagen (TEUR 5.596) der in die Gesellschaft aufgenommenen Kommanditisten. Rückstellungen Die sonstigen Rückstellungen betreffen Kosten für die steuerliche Beratung sowie die Erstellung und Prüfung des Jahresabschlusses der Gesellschaft. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen betreffen im Wesentlichen Administrationskosten und Steuerbertaungskosten i.H.v. EUR 46.787,25. Die Verbindlichkeiten sind innerhalb eines Jahres fällig. IV. Sonstige Angaben Beteiligungsbesitz Die Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG ist an der Auda Secondary Fund III L.P., Cayman Islands, mit 27,38% beteiligt. Der von Ernst & Young, LLP mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 29. Juni 2022 versehene Jahresabschluss zum 31. Dezember 2021 der Auda Secondary Fund III L.P. weist nach den Vorschriften der US-GAAP ein Eigenkapital in Höhe von TUSD 174.751 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD 29.070 aus. Die Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG ist an der Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: US Portfolio, Senningerberg, mit 58,12% beteiligt. Der von Ernst & Young, LLP mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 3. Juni 2022 versehene Einzelabschluss der Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: US Portfolio weist zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital in Höhe von TUSD 226.383 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD 63.767 aus. Die Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG ist an der Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: European Portfolio, Senningerberg, mit 47,60% beteiligt. Der von Ernst & Young, LLP mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 3. Juni 2022 Einzelabschluss der Auda Capital SCS SICAV-SIF – VII: European Portfolio weist zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital in Höhe von TEUR 115.649 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TEUR 37.531 aus. Die Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG ist an der Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia IV, Senningerberg, mit 52,92% beteiligt. Der von Ernst & Young, LLP mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 3. Juni 2022 Einzelabschluss der Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia IV weist zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital in Höhe von TUSD 213.811 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD 41.920 aus. Die Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG ist an der Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia Secondary Fund, Senningerberg, mit 8,78% beteiligt. Der von Ernst & Young, LLP mit uneingeschränktem Bestätigungsvermerk vom 3. Juni 2022 Einzelabschluss der Auda Capital SCS SICAV-SIF – Auda Asia Secondary Fund weist zum 31. Dezember 2021 ein Eigenkapital in Höhe von TUSD 256.960 sowie einen Jahresüberschuss in Höhe von TUSD 73.318 aus. Geschäftsführung / Vertretung Persönlich haftende Gesellschafterin im Berichtszeitraum ist die HQ Capital Fondsverwaltungs GmbH mit Sitz in München und einem gezeichneten Kapital in Höhe von TEUR 25. Die HQ Capital Fondsverwaltungs GmbH wird vertreten durch ihre beiden Geschäftsführer Frau Britta Lindhorst und Herrn Patrick Knöfler. Sämtliche Anlageentscheidungen trifft ausschließlich die Komplementärin. Im Rechtsverkehr mit Dritten wird die Gesellschaft durch die Komplementärin im Rahmen der ihr eingeräumten Geschäftsführungsbefugnis vertreten. Die Komplementärin und ihre jeweiligen Geschäftsführer sind von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
München, 31. Oktober 2022 Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG vertreten durch die Komplementärin HQ Capital Fondsverwaltungs GmbH vertreten durch die Geschäftsführer Britta Lindhorst Patrick Knöfler Der Jahresabschluss 2021 der Gesellschaft Auda Private Equity 2014 GmbH & Co. KG wurde mit Beschluss vom 01.12.2022 festgestellt. |
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