In den Hallen des Landgerichts München II hat sich ein wahrhaftes Justizdrama um die Führungskräfte des renommierten Automobilherstellers Audi abgespielt, ein Fall, der in die Annalen der Wirtschaftskriminalität eingehen wird. Fast neun Monate nach dem spannend erwarteten Urteil im sogenannten Audi-Verfahren, das am 27. Juni 2023 gefällt wurde, wurden nun die ausführlichen schriftlichen Begründungen enthüllt.
In einem Fall, der an einen Thriller erinnert, wurden die Angeklagten Wolfgang H. und Giovanni P. in sage und schreibe 94.924 Fällen des Betrugs schuldig gesprochen. Rupert S., eine weitere Schlüsselfigur in diesem Komplott, wurde in 17.177 Betrugsfällen für schuldig befunden. Das Gericht verhängte Freiheitsstrafen, die von 1 Jahr und 9 Monaten bis zu 2 Jahren reichten, wobei die Strafen für alle Angeklagten zur Bewährung ausgesetzt wurden, was das dramatische Finale dieses Aktes markierte.
Die Urteilsdokumentation, ein monumentales Werk der Justiz, umfasst beeindruckende 3.467 Seiten – eine meisterhafte Zusammenstellung aus 1.023 Seiten detaillierter Textausführungen und 2.444 Seiten akribisch aufbereiteter Tabellen, die jedes einzelne betroffene Fahrzeug auflisten. Ein wahrer Schatz für jeden Juristen und eine eindrucksvolle Leistung der 5. Großen Strafkammer, geleitet von dem erfahrenen Vorsitzenden Stefan Weickert.
Die Verurteilten, die sich in einem Netz aus Betrugsvorwürfen verfangen sahen, haben ihrerseits jeweils Revision gegen das Urteil eingelegt, was das nächste Kapitel in diesem juristischen Epos einläutet. Sie haben zwei Monate Zeit, ab Zustellung des Urteils, ihre Revisionsbegründung einzureichen. Das letzte Wort in dieser Saga wird der Bundesgerichtshof haben, dessen Entscheidung mit Spannung erwartet wird.
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