Aufarbeitung Cum/Cum-Geschäfte verlangt die Linke im Bundestag
Cum/Cum-Gestaltungen sind laut dem Bundesministerium der Finanzen (BMF)
„dadurch gekennzeichnet, dass unmittelbar vor dem Dividendenstichtag inländische Aktien zur Vermeidung einer Definitivbelastung mit Kapitalertragsteuer
(KapSt), insbesondere bei Steuerausländern, durch Aktientransaktionen mit Dividendenberechtigung auf einen anrechnungsberechtigten Steuerinländer übertragen werden.“ Cum/Cum-Gestaltungen in Form der weitergeleiteten Wertpapierleihe führen neben der Anrechnung der KapSt beim (ersten) inländischen Entleiher auch zur missbräuchlichen Generierung von Betriebsausgaben bei den weiteren inländischen Entleihern in der Weiterleitungskette.
Die Linken merken an, dass vergleichbare Geschäfte mindestens seit 1978 bekannt sind. Höchstrichterliche Entscheidungen im Jahr 2015 für die Vergangenheit sowie Maßnahmen des Investmentsteuerreformgesetzes von 2016 haben ihre Durchführung begrenzt.
Nach Umfragen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat
eine erhebliche Anzahl von Finanzinstituten in Deutschland Rückstellungen
wegen möglicher Steuernach- bzw. -rückzahlungen im Zusammenhang mit
Cum/Cum-Gestaltungen in dreistelliger Millionenhöhe getroffen ….
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