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Neue Wende im Fall hoher Telefonrechnungen des Call-by-Call-Anbieters 010040 GmbH aus Hamburg. Nun erhalten Verbraucher bereits Post eines Rechtsanwalts.

Die Call-by-Call-Firma hatte offenbar im Juli ihre Preise drastisch von wenigen Cent auf 1,99 Euro pro Gesprächsminute erhöht. Viele Verbraucher nutzten die ehemalige Sparvorwahl weiter in dem Glauben, die alten Preise hätten noch Gültigkeit. Einige beanstandeten auch, dass die Preisansage, die vor Beginn des Gesprächs seit dem 1. August verpflichtend ist, nicht korrekt gewesen sei. Das böse Erwachen erfolgte erst mit den später eintreffenden Rechnungen, die zum Teil Beträge von mehreren Hundert Euro aufwiesen.

Doch damit nicht genug. Verbraucher, die die Rechnung beanstandeten und die Bundesnetzagentur hierüber informierten, erhalten nun per E-Mail Schreiben eines Rechtsanwalts Raoul Sandner aus Hamburg. Er fordert sie auf, die der Bundesnetzagentur mitgeteilte Beschwerde über eine nicht korrekte Preisansage zurückzunehmen. Als Druckmittel weist er auf mögliche strafrechtliche Konsequenzen wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung hin und stellt Forderungen auf Unterlassung und Schadensersatz der 010040 GmbH in Aussicht. Pikant: Raoul Sandner war bis Anfang Juli 2012 selbst Geschäftsführer der Gesellschaft.

Diese Einschüchterungsversuche sind aus Sicht der Verbraucherzentrale geradezu unglaublich. Jemand abzumahnen, der sich begründet bei einer Behörde beschwert – dies ist an Dreistigkeit nicht zu überbieten. Wer seine Telefonrechnung nach bestem Wissen und Gewissen beanstandet hat, für den gibt es nach Meinung der Verbraucherzentrale keinen Grund, die geforderte Erklärung abzugeben.

Um effektiv gegen die Firma vorzugehen, sind die Bundesnetzagentur und die Verbraucherzentrale auf Beschwerden von Verbrauchern angewiesen. Am Ende des bereits von der Bundesnetzagentur eingeleiteten Verfahrens kann für die 010040 GmbH ein Verbot stehen, die Bezahlung solcher Rechnungen zu fordern. Die jetzt verlangten Erklärungen würden dies erschweren oder sogar verhindern. Zudem: Wer der Aufforderung des Rechtsanwalts nachkommt und die Erklärung abgibt, hat kaum Chancen, sich gegen die hohe Telefonrechnung zur Wehr zu setzen.

Empfänger überhöhter Rechnungen der 010040 GmbH können diese innerhalb von acht Wochen begründet beanstanden. Dabei helfen unsere Musterbriefe.

Quelle:VBZ Berlin

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