In einer überraschenden Wendung hat Ingeborg Benko, die Mutter des umstrittenen Signa-Gründers René Benko, einen bedeutenden rechtlichen Sieg errungen. Der Fall, der die österreichische Geschäftswelt in Atem hält, dreht sich um ihre Rolle als Erststifterin zweier Privatstiftungen.
Das Oberlandesgericht Innsbruck (OLG) hat in einer aufsehenerregenden Entscheidung die Beschwerde von Frau Benko stattgegeben und eine zuvor vom Landesgericht Innsbruck erlassene einstweilige Verfügung aufgehoben. Diese Verfügung, beantragt vom Masseverwalter im Konkursverfahren ihres Sohnes, hätte Ingeborg Benkos Stifterrechte erheblich eingeschränkt.
Der Kernpunkt des Streits lag in der Befürchtung des Masseverwalters Andreas Grabenweger, dass Frau Benko in Absprache mit ihrem Sohn Änderungen an den Stiftungserklärungen und -statuten vornehmen könnte. Das OLG sah jedoch keine rechtliche Grundlage für die vom Masseverwalter geltend gemachten Ansprüche, an die Stelle von Benkos Mutter zu treten.
Besonders bemerkenswert ist, dass das OLG einen ordentlichen Revisionsrekurs an den Obersten Gerichtshof (OGH) nicht zugelassen hat. Dies bedeutet, dass Ingeborg Benkos Funktion und Zustimmungsrechte als Beirätin in den Stiftungen vorerst unangetastet bleiben.
Diese Entscheidung könnte weitreichende Folgen für das komplexe Geflecht der Benko-Unternehmen und -Stiftungen haben. Sie unterstreicht die juristische Komplexität des Falls und wirft Fragen zur Rolle von Familienmitgliedern in Unternehmensstrukturen auf.
Während die Befürworter der Entscheidung sie als Sieg für die Rechte von Stiftern sehen, warnen Kritiker vor möglichen Schlupflöchern in der Insolvenzabwicklung. Der Fall Benko bleibt somit ein Lehrstück für die Verflechtungen von Familienunternehmen, Stiftungsrecht und Insolvenzverfahren in der österreichischen Wirtschaftslandschaft.
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