Wer kennt Sie nicht aus der Baufinanzierungsbranche. Alles, was ein Baudarlehen haben wollte und nicht bei drei auf dem Baum war, wurde von der GMAC-RFC Bank GmbH finanziert. Natürlich hat man mit dieser Masse von Finanzierungen auch die eine oder andere Problemfinanzierung mitgenommen. Heute nun versuchen andere Gesellschaften mit den Darlehen Geld zu verdienen, manchmal aber haben diese Gesellschaften jedoch gar keinen Rechtsanspruch. Das zeigt auch der nachfolgende Artikel von Rechtsanwalt Stefan Schröder aus Hannover.
Die ehemalige GMAC-RFC Bank GmbH hat bis Mitte des Jahres 2008 massenweise Baudarlehen ausgereicht, ohne die Sicherheiten ordentlich zu prüfen. Dies vor dem Hintergrund der „Verbriefung“ dieser Darlehen, die zu einer Art Wertpapier zusammengefasst am Weltmarkt verkauft wurden.
Mittlerweile ist die GMAC-RFC Bank GmbH nach diversen Umfirmierungen (u. a. Paratus AMC GmbH) zu einer Adaxio AMC GmbH verschmolzen. Die Bankkunden der GMAC-RFC Bank GmbH werden daher von der Firma Adaxio AMC GmbH aufgefordert, ihre Baudarlehen zu zahlen. Dies jedoch in vielen Fällen zu Unrecht.
Dies deshalb, weil die Adaxio AMC GmbH nicht mehr Inhaberin der Darlehensforderung und der entsprechenden Sicherheiten, etwa Grundschuld oder Risikolebensversicherung ist. Diese Forderungen hat die Adaxio AMC GmbH aufgrund ihres Geschäftsmodells an ausländische Zweckgesellschaften abgetreten und verkauft. Die Adaxio AMC GmbH steht zwar auf dem Papier noch als Darlehensgeberin/ finanzierende Bank dem Bankkunden gegenüber, in Wirklichkeit handelt es sich bei dem Eigentümer der Forderung um niederländische und/ oder angloamerikanische Zweckgesellschaften. Mit anderen Worten: Die Adaxio AMC GmbH tut gegenüber dem Bankkunden lediglich so, als ob sie von diesem noch Geld verlangen könnte.
In den entsprechenden Prozessen, die dies aufdecken, behauptet die Adaxio AMC GmbH aufgrund einer Ermächtigung zum Einzug der Darlehen und der Grundschulden berechtigt zu sein.
Das OLG Frankfurt am Main hat festgestellt, dass die Adaxio AMC GmbH nicht berechtigt ist, Zahlungen von den Kunden zu verlangen. Dies deshalb, weil aufgrund der komplizierten Abtretungsstruktur die Adaxio AMC GmbH nicht nachweisen kann, noch berechtigt hinsichtlich der Darlehensforderung zu sein.
Die maßgebliche Entscheidung des OLG Frankfurt ist rechtskräftig. Das Urteil hat für die Kunden der ehemaligen GMAC-RFC Bank GmbH zur Folge, dass sie die Zahlungen an die Adaxio AMC GmbH verweigern können.
Dies hat jedoch noch eine andere Konsequenz. Der Bankkunde der Adaxio AMC GmbH kann von dieser dasjenige zurückverlangen, was er in Unkenntnis der fehlenden Forderungsberechtigung auf die Darlehensforderung gezahlt hat.
Recht hat der,der es bezahlen kann.Finster
Habe bis heute nichts gehört.
Die Adaxio hat mir alles genommen was ich hatte.Vor allem den Glauben an Gerechtigkeit.
möchte nicht das andere auch auf soetwas reinfallen.
Es begann mit der GMAC,dann Paratus und nun Adaxio.(Lohn,-Kontopfändung)
Das Ende Privatinsolvenz,und Angst vor Zwangsversteigerung(Wohnungslos)
Mich würde doch mal die Aktennummer des Urteils interssieren.OLG Frankfurt
zu dieser Vorgehensweise,Zwangsvollstreckungen kann ich einen Roman schreiben.