Ebay-Anbieter dürfen Onlineauktionen künftig nicht mehr vorzeitig beenden. Laut einem Bericht des „Spiegel“ hat ein Gericht in Karlsruhe einen Anbieter zu einer Schadenersatzzahlung verurteilte, weil er sein Angebot aus einer laufenden Auktion zurückgezogen hatte. Bei der Auktion wollte er ein Auto versteigern, der Preis ging aber nicht über einen Euro. Um nicht ein großen Verlust zu machen und das Auto für einen Euro hergeben zu müssen hatte er daraufhin die Auktion abgebrochen. Übliche Praxis bei vielen Onlineauktionen auf Ebay. Hier kann man sich schützen in dem man einen Mindestpreis festlegt.
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