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Aufgepasst: Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e.V.

stux (CC0), Pixabay
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Der Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e. V. suggeriert mit seinem Namen Größe. Er klingt ähnlich wie Verbraucherzentrale Bundesverband e. V.

Dieser reichte 2020 eine Klage beim Landgericht Berlin ein. Es hat den neuen Verband verurteilt, zu unterlassen, im Rahmen geschäftlicher Handlungen die Bezeichnung „Verbraucherschutz Bundesverband gemeinnütziger e. V.“ zu verwenden. Ihm fehle dafür nötige Größe, bundesweite Bedeutung und Organisationstiefe.

Finanztest fragte beim Vorstand dieses Verbraucherverbands, Markus Kraiger, nach. Er war zuvor Vorstand beim Bundesverband unabhängiger Honorarberater gemeinnütziger e. V. und unterschrieb Zertifikate.

Eines unterzeichnete auch Gregor Bara für den „Prüfungsausschuss“ des Beraterverbands. Nun ist er dessen Vorstand. Bara war in der Funktion zuvor beim Verbraucherverband tätig. Beide Verbände wurden von Christian Hagmann mitgegründet. Die Zuständigen der Verbände wiesen wie Hagemann die Kritik intransparenter Interessenverflechtung zurück.

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