Das Landgericht Aurich hat mit Schlussurteil vom 06. Juni 2014 die EFC AG, eine im Bereich der Vermittlung von Finanzanlagen tätige Aktiengesellschaft, wegen mangelnder Plausibilitätsprüfung zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 172.671,21 EUR verurteilt. Dies berichtet das Magazin Finanzwelt in seiner aktuellen Ausgabe.
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