Die Finanzaufsicht BaFin bittet darum, Unterlagen zu Personen, Unternehmen oder Sachverhalten ab sofort nicht mehr gesammelt, sondern ausschließlich getrennt und jeweils mit separatem postalischen Anschreiben bzw. separater E-Mail einzureichen.
Die BaFin ist verpflichtet, die Integrität eingehender Schriftstücke zu bewahren und den Anforderungen des Datenschutzes nachzukommen. Bei Sammeleinreichungen kann sie diese Bestimmungen bei der internen Weiterverarbeitung nicht einhalten.
Die BaFin ruft Unternehmen und Institute außerdem dazu auf, Unterlagen möglichst nur noch elektronisch einzureichen, sofern die Schriftform nicht gesetzlich erforderlich ist. Die Finanzaufsicht möchte mit den beaufsichtigten Unternehmen möglichst ausschließlich online kommunizieren, um Prozesse zu beschleunigen und effizienter zu gestalten.
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