Staatsanwaltschaft Mannheim, In einem bei der Staatsanwaltschaft Mannheim unter dem Aktenzeichen 308 Js 39950/15 anhängigen Ermittlungsverfahren wurde mit Beschluss des Amtsgerichts Mannheim vom 06.07.2016 zur Sicherung der Ansprüche der aus den Straftaten Verletzten die Beschlagnahme von Bargeld, Fremdwährungen und Wertgegenständen angeordnet.
Nach bisherigen Ermittlungen beging in der Zeit von zumindest Anfang November 2015 bis 28.12.2015 eine Einbrecherbande von Mannheim aus, in einem Umkreis von ca. 120-150 km fast täglich mehrere Wohnungseinbrüche. Tatzeiten waren zwischen 16.00 Uhr bis 21.00 Uhr, bevorzugt Wohnungen und Häuser in Randgebieten; Beute bevorzugt Schmuck, Bargeld, Mobiltelefone, leicht zu transportierende Gegenstände und Wertsachen; Einbruchstechnik, gewaltsames Eindringen durch Aufbrechen von Fensterscheiben und Terrassentüren (sog. Spannungsbruch).
Geschädigte Personen mögen sich bitte mit der Staatsanwaltschaft Mannheim, L 10, 11-12, 68161 zum Az. 640 AR 556/16 in Verbindung setzen. Hutter, Rechtspfleger
308 Js 39950/15
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