Aufsicht und Polizei warnen vor betrügerischen internationalen Online-Handelsplattformen
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), das Bundeskriminalamt (BKA) und die Landeskriminalämter weisen Verbraucher in einer gemeinsamen Warnmeldung auf die Gefahren aus dem Online-Handel mit bestimmten spekulativen Finanzinstrumenten hin. Dazu gehören etwa finanzielle Differenzkontrakte (Contracts for Difference – CFDs) und binäre Optionen auf Rohstoffe, Aktien, Indizes sowie Währungen und Kryptowährungen.
Diese Anlageformen bergen das Risiko eines Totalverlusts. Vermarktung, Vertrieb und Verkauf von binären Optionen an Privatkunden sind verboten. Auch CFDs unterliegen einer Beschränkung.
Nichtlizensierte Betreiber von Handelsplattformen im Internet bewerben derartige Anlageprodukte mit hohen Gewinnchancen und einfacher Bedienbarkeit. Es gehört zur Betrugsmasche, dass der Kunde anfangs telefonisch betreut wird und scheinbar Gewinne macht, die er sich jedoch nicht auszahlen lassen kann. Die anfallenden Kosten sind intransparent und die eingezahlten Gelder fließen der Kapitalanlage nicht zu.
Solchen Betreiberfirmen ist das Angebot dieser Geschäfte hierzulande nicht gestattet. Sie haben Offshore-Briefkastenadressen und wechseln häufig ihre Namen.
Die BaFin, das BKA und die Landeskriminalämter raten daher zu äußerster Vorsicht und gründlicher Vorab-Recherche. Sie geben den Verbrauchern in ihrem Warnhinweis neun praktische Tipps mit auf den Weg durch das Internet.
Leave a comment