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Aufsichtsmitteilung-Anwendung neuer PRIIPs-Vorschriften verschoben

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Die Europäische Kommission veröffentlicht Erklärung zur Verschiebung des Technischen Regulierungsstandards zu PRIIPs auf den 1. Januar 2023

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) weist darauf hin, dass die Europäische Kommission im EU-Amtsblatt 2022/975 die Anwendung der Technischen Regulierungsstandards für verpackte Anlageprodukte für Kleinanleger und Versicherungsanlageprodukte (PRIIPsRTS, Delegated Regulation (EU) 2021/ 2268) verschoben hat. Die PRIIPsRTS sollen nicht – wie geplant – ab dem 1. Juli 2022 angewendet werden, sondern erst ab dem 1. Januar 2023. Die Kommission hat dazu am 24. Juni 2022 eine Erklärung veröffentlicht.

Der am 24. Juni publizierte Rechtsakt der Verschiebung tritt 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft – also erst am 14. Juli 2022. Hierdurch entsteht eine nicht intendierte zeitliche Lücke: Theoretisch müssten die neuen PRIIPsRTS in der Zeit vom 1. bis zum 14 Juli 2022 angewendet werden, da die Verschiebung vom 1. Juli 2022 auf den 1. Januar 2023 erst zum 14. Juli 2022 greift.

Die BaFin wird die Anwendung der neuen PRIIPsRTS erst ab dem 1. Januar 2023 in ihrer Aufsichtspraxis berücksichtigen.

In ihrer Erklärung bestätigt die Kommission, dass die in der Delegierten Verordnung 2021/2268 enthaltenen neuen PRIIPsRTS ab dem 1. Januar 2023 gelten.

Die in der Delegierten Verordnung 2017/653 enthaltenen bisherigen Vorschriften für das PRIIPs-Basisinformationsblatt sollen bis zum 31. Dezember 2022 weiter gelten. Bis dahin kann auch das Dokument mit wesentlichen Informationen für den Anleger (wAI/KIID) verwendet werden, um spezifische Informationen über die als zugrundeliegenden Anlageoptionen angebotenen Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) bereitzustellen.

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