Aufsehenerregendes Vertriebs-Urteil in Österreich gegen Strukturvertriebe

Published On: Freitag, 18.04.2014By

Der oberste Gerichtshof in Österreich hat die Vergütungspraxis von Finanzvertrieben wie dem Ex-AWD (heute Swiss Life Select) und OVB gekippt. Die bisher übliche Praxis, „freien“ Beratern Vorschüsse auf Provisionen zu zahlen, wird künftig nicht mehr möglich sein. Das könnte den Beruf unattraktiv machen. Bei Kundenstornos wiederum können die Firmen keine Provisionen mehr zurückfordern. Die Branche ist nervös. Laut OGH-Urteil entsteht der Provisionsanspruch eines Beraters schon dann, wenn der von ihm gewonnene Kunde bezahlt; bei länger laufenden Verträgen anteilig mit der Ratenzahlung, berichtete das österreichische „WirtschaftsBlatt“. Bis dato war das aber in der Branche nicht üblich. Im behandelten Fall hatte der AWD den „Freiberuflern“ keine Provisionen direkt bezahlt, sondern „Vorschüsse“. Der Grund: Wenn ein Kunde storniert, wird vom Berater auch die erhaltene Provision (anteilig) zurückverlangt. Das ist dem höchsten österreichischen Gericht nach nicht zulässig.

Kommt das auch in Deutschland ? 

One Comment

  1. denkmal Mittwoch, 23.04.2014 at 11:42 - Reply

    Jetzt naht das Ende des Provisionsvertriebs von einer ganz anderen Seite.
    Damit werden die Produktanbieter „gezwungen“ sein, Nettotarife anzubieten, weil für sie das Risiko nicht mehr tragfähig sein wird.
    Klasse Urteil für die unabhängige Beratung, da damit der Preis des „eingekauften“ Netto-Produktes entscheidend ist und nicht, wie ich mir meine Vermittler/ Vertriebe über erhöhte Provisionen und sonstige Anreize ziehen kann um dann teure Produkte ab verkaufen zu lassen.
    Für den von Storno betroffenen Berater könnten sich auch Möglichkeiten ergeben, wenn z.B. der Vertrieb oder der Versicherer beim Kunde „Mist“ gebaut hat, weil dann keine Prov. mehr zurückgefordert werden kann.

    Mal sehen, wenn es in D dazu ähnliche Urteile gibt.

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