Frankfurt, Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat sich offiziell mit einer Geldanlage bei der R & R Consulting GmbH (aurimentum) beschäftigt.
Das Unternehmen bietet umstrittene Edelmetallgeschäfte an, deren wirtschaftliche Grundlagen Marktteilnehmern bereits seit Jahren auffällig war.
Auch die nicht veröffentlichten Bilanzen waren bereits Thema der öffentlichen Diskussion. Das Bundesamt für Justiz teilte hierzu mit: Gegen das Unternehmen sind hier bereits von Amts wegen Ordnungsgeldverfahren zu den Abschluss Stichtagen 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017 sowie 31. Dezember 2018 eingeleitet worden. Diese werden hier mit allem Nachdruck bearbeitet.
Meldung der BaFIN
ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG
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Nach dem geltenden Verbraucherschutzrecht sind bei bestimmten Vermögensanlagen Prospekte pflichtig.
Prospekte sollen dem Verbraucher die Möglichkeit geben, Informationen vertiefter Art zu erlangen.
ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG
In Deutschland dürfen Vermögensanlagen im Grundsatz nicht ohne die Veröffentlichung eines von der BaFin zuvor gebilligten Verkaufsprospekts öffentlich angeboten werden.
Im Rahmen einer solchen Billigung prüft die BaFin, ob der Verkaufsprospekt die gesetzlich geforderten Mindestangaben enthält und ob der Prospektinhalt verständlich sind.
ZENSIERT DURCH DAS LANDGERICHT HAMBURG
Die Gesellschaft und ihre Geschäftsführer gelten als klagefreudig. Sicher wird die Aufsichtsveröffentlichung rechtlich angegriffen werden; zumals jener nicht entnommen werden kann, dass die Ausführungen der BaFin zutreffend sind.
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