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AURIMENTUM / R&R Consulting GmbH – Ein goldenes Märchen aus Kulmbach Teil 3* – …. UND WENN SIE NICHT GESTORBEN SIND; DANN SAMMELN SIE NOCH HEUTE …

KELLEPICS (CC0), Pixabay
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*Teil 1 und 2 finden sie unter:

https://samstags-zeitung.de/aurimentum-rr-consulting-gmbh-samstagszeitung-exklusiv-ein-goldenes-maerchen-aus-kulmbach/

bzw.

https://samstags-zeitung.de/die-intervalldoktrin-eine-zensurgeschichte-in-eigener-sache-rr-consulting-gmbh-aurimentum-bafin-landgericht-hamburg-kanzlei-cronemeyer-grulert/

Die Gebrüder Grimm waren nicht nur volkskundliche Märchensammler; nein bahnbrechend waren auch Ihre Studien zu Deutschen Rechtsaltertümern von 1899 (ISBN: 3534002059 / 3-534-00205-9). Die Auffassung der Aurimentum/ R&R Consulting, dass man ein bloßes Handelsgeschäft betreibe ist – wie nunmehr der hessische Verwaltungsgerichtshof (Beschluss vom 17.03.2021 – 6 B 84/21) bestätigte eine erkennbare Erscheinung vergangenen Rechts (sic. Rechtsaltertum). …

Aber zurück zum Plot.

I.

ES WAR EIN MAL [so beginnen alle guten Märchen] ein Fuchs und ein Scherm, die doppelten Reinhards. Die beiden hatten einen Traum:

Wie schaffen wir es, aus Geld von redlichen Anlegern einen Topf mit Gold zu füllen?

fragten sie sich. Da kam Ihnen eine bauernschlaue Idee.

Wir verkaufen Gold bis zu 30 % über dem Marktpreis an vorbeikommende trödelnde bzw. rotkäppchentragende Anleger, welche mit Hochglanzblättern, TV-Formaten und von wolfsgleichen Vermittlern bekleidet, gern mehr bezahlen.  

Damit der Verbraucher keinem Argwohn frönt, bieten wir dem Kunden an, dass er im 24. Monat weitere 8 % der laut Bestell- bzw. Zeichnungsschein zu liefernden Goldmenge sowie die Rückzahlung des gezahlten Kaufpreises zuzüglich des gezahlten Ausgabeaufschlages von 30 % (Ziff. 2. der AGB) erlangen kann.

Unser quasi verzinstes Investment nennen wir ein Handelsgeschäft.

II.

Redliche Füchse sind aber von Gesetzes wegen gezwungen ein paar regulatorische Vorgaben einzuhalten und unter anderem:

  • BaFin-konform zu agieren bzw.
  • Bilanzen bzw. Jahresabschlüsse zu veröffentlichen.

Die Aurimentum/ R&R Consulting hat damit aber ein Problem. Nun sollte man meinen, die im Jahr 2015 bilanzielle überschuldete Gesellschaft ist in der Lage die Vergangenheit im gleichen gleisen Licht strahlen zu lassen wie die dem Anleger versprochene goldene Zukunft.

Aber weit gefehlt, die Aurimentum/ R&R Consulting weigert sich hartnäckig vertrauensbildende Zahlenwerke zu veröffentlichen (https://samstags-zeitung.de/aurimentum-rr-consulting-gmbh-das-bilanzmysterium-und-ein-geschaeftsfuehrer-mit-schuldnerregisterlichen-eintragungen/).

Dass die Märchenaufsicht, die BaFin sogar Warnmeldungen zur Aurimentum/ R&R Consulting GmbH veröffentlicht, hindert die  Aurimentum/ R&R Consulting GmbH auch nicht daran, uns deren Veröffentlichung verbieten zu lassen.

Laut Aurimentum/ R&R Consulting GmbH beruhe die Einschätzung der BaFin offenkundig auf einer Fehlinformation, die man ausräumen werde. Es werde vollumfänglich mit der BaFin kooperiert, um die Fehlbeurteilung seitens der BaFin schnellstmöglich zu berichtigen.

III.

Märchen sollte man immer bis zum Ende lesen.

Nun haben wir erfahren, dass sowohl das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main (AZ: 7 L 2897/20.F) als auch der Hessische Verwaltungsgerichtshof (Hessischer VGH, Beschluss vom 17.03.2021 – 6 B 84/21) der BaFin Recht zusprachen.

So redlich wie die Aurimentum/ R&R Consulting GmbH sich gern medial geriert, ist es nicht. Wir hätten es wissen können, wenn man sich mit dem fabelhaften Antlitz des Fuchses (auch synonym Reinecke oder Reinhart benannt) auseinandersetzt. Schlau, listig und durchtrieben sind klassische Attribute.

Zu Letzterem führt der Verwaltungsgerichtshof aus:

  • Es bestehen unverändert (trotz einer AGB Anpassung) die Verdachtsmomente für ein gesetzeswidriges Agieren,
  • Es ist auch in keiner Weise plausibel oder glaubhaft gemacht, warum die Antragstellerin, wie sie vorträgt, den Kunden nach zweijähriger Vertragslaufzeit noch einmal 8 % Rabatt auf den Kaufpreis geben sollte. Ein Vorteil für diese erschließt sich daraus nicht. Die Erklärung, man wolle nochmal mit den Kunden in das Gespräch kommen, überzeugt nicht. Warum das nur auf diesem Wege und erst nach 24 Monaten möglich sein sollte, ist nicht nachvollziehbar.

IV.

Wie schreibt Aurimentum/ R&R Consulting GmbH plakativ in der Hybris der Selbstbeweihräucherung:

Mit den attraktiven Angeboten von Aurimentum können Sie einfach und flexibel in Gold investieren und die Vorteile des Edelmetalls nutzen. 

Naja die Angebote von Aurimentum/ R&R Consulting GmbH sind offensichtlich so „einfach“ dass sie die BaFin, das VG Frankfurt am Main und der Hessische Verwaltungsgerichtshof als dass verstehen was sie sind:

            EIN GOLDENES MÄRCHEN.

 

 

 

 

 

 

 

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