Nun, das Rechtsanwaltskanzleien, sobald sie dann ein Mandat haben, natürlich ihre Mandanten schützen wollen und müssen, das steht sicherlich außer Frage.
Trotzdem stellt sich dann natürlich irgendwann einmal die Frage „nach der Glaubwürdigkeit“ dieses Schutzes, wo sich dann möglicherweise auch einmal eine Rechtsanwaltskanzlei selber hinterfragen sollte.
Das sehen wir derzeit im Vorgang Aurimentum in Bezug auf die Hinterlegung längst zur Hinterlegung fälliger Bilanzen im Bundesanzeiger/Unternehmensregister. Man kann hier schon den Eindruck der möglichen konsequenten Verweigerungshaltung der R&R Consulting GmbH bekommen in Bezug auf die Nichthinterlegung der fälligen Bilanzen. Logisch ist das für uns nicht mehr nachvollziehbar.
Gerade diese fehlenden Bilanzen waren einer der großen Ansatzpunkte unserer Kritik an dem Unternehmen. Bereits am 2. Oktober 2019 hatte uns die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei schriftlich mitgeteilt
Zitat: Die Bilanzen werden in den kommenden Wochen alle ordnungsgemäß hinterlegt und auch veröffentlicht werden. Insoweit weisen wir daraufhin,dass die Frist zur Veröffentlichung der Bilanz 2018 erst am 31.12.2019 fällig ist Zitat Ende
Nun haben wir Mitte Januar und in einer erneuten Antwort auf eine Presseanfrage teilt uns die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei nun zur Frage der Hinterlegung der fehlenden und längst fälligen Bilanzen erneut mit, das
Zitat: Gemäß Auskunft unserer Mandantin werden die fälligen Bilanzen zeitnah hinterlegt.
Den Begriff „zeitnah“ kann man in diesem Zusammenhang dann möglicherweise hier wieder „dehnbar“ auslegen, wenn aus Wochen, die man einst angekündigt hatte, jetzt schon Monate geworden sind, o h n e dass die Bilanzen bislang korrekt hinterlegt wurden.
Natürlich fragen wir uns, warum man diese Diskussion nicht abkürzt und die fehlenden und fälligen Bilanzen, einschließlich nun auch des Jahres 2018, im Unternehmensregister bzw. Bundesanzeiger hinterlegt und die Diskussion damit einfach einmal beendet?
Richtig. Die R&R Consulting GmbH hat beim Finanzamt selbstverständlich Steuererklärungen mit Bilanzen eingereicht. Bilanzen mit Verlusten. Wenn diese gezeigt werden, ergreifen alle Kunden und Vermittler die Flucht.
Sie werden auch hier wieder Recht behalten Herr Bremer. Bilanzen eines Unternehmens zu veröffentlichen ist kein Problem, es sei denn man bringt sich dadurch selber in die Bedrouille und macht sich sein Geschäft kaputt.