Startseite Allgemeines Aurimentum / R&R Consulting der Totalverweigerer für die Hinterlegung bzw. Veröffentlichung von Bilanzen?
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Aurimentum / R&R Consulting der Totalverweigerer für die Hinterlegung bzw. Veröffentlichung von Bilanzen?

PublicDomainPictures (CC0), Pixabay
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Ja, das sehen wir nun langsam so, denn seit nun fast einem Jahr warten wir auf die längst zur Hinterlegung bzw. Veröffentlichung fälligen Bilanzen. Veröffentlichungen, die man uns gegenüber mehrfach angekündigt hatte. Dies auch über die, das Unternehmen R & R Consulting GmbH, Inhaber des Namens Aurimentum, vertretenden Hamburger Rechtsanwaltskanzlei.

Ob man uns wissentlich hier die Unwahrheit gesagt hat, das wissen wir nicht.

Natürlich sollte man sich als Kunde oder Interessent die Frage stellen, „warum verweigert sich das Unternehmen hier seit Jahren so konsequent geltenden gesetzlichen Vorschriften? Möglicherweise um mit schlechten Bilanzzahlen nicht in eine weitere öffentliche Diskussion zu geraten?

Wer hätte noch Vertrauen in ein Unternehmen, das möglicherweise immer noch bilanziell überschuldet ist? Genau das war das Unternehmen R&R Consulting laut letzter im Unternehmensregister zugänglicher Bilanz aus dem Jahre 2015.

R & R Consulting GmbHüberschuldetebilanz

Wollen sie gerade bei solchen „Vertrauensgeschäften“ dann wirklich mit solch einem Unternehmen zusammenarbeiten?

Nun hatten wir am gestrigen Tage einen Prozess in Sachen Aurimentum/R&R Consulting GmbH, den das Unternehmen angestrengt hatte. Hier ging es nicht, um von uns veröffentlichte Berichte sondern um Tatsachen, die wir veröffentlichen wollten, da wir diese für WICHTIG erachtet hatten, und der Meinung waren, dass Kunden und potentielle Interessenten des Unternehmen dies erfahren sollten.

Natürlich arbeiten wir sauber und korrekt in der Sache, also haben wir dann dem Unternehmen eine Presseanfrage zu unseren Informationen übermittelt, da unsere Fakten presserechtlich gesehen, unter den Punkt „Verdachtsberichterstattung“ fallen. Gerade in solchen Fällen muss man dann immer besondere Vorschriften beachten. Machen wir. Das Unternehmen hat unsere Presseanfrage dann genutzt, um gegen uns eine einstweilige Verfügung zu erwirken und hat diese auch bekommen.

Nun war am gestrigen Tag nochmals Verhandlung zu dem Vorgang und man hat die Verfügung nochmals bestätigt, also eine Niederlage für uns. Punkt für Aurimentum. Inhaltlich ging es dabei aber eben auch nicht um das Geschäftsmodell des Unternehmens Aurimentum sondern um „wichtige Randerscheinungen“ in diesem Zusammenhang.

Nun, treffen wir uns vor dem zuständigen Oberlandesgericht wieder, denn wir sehen uns hier im Recht aber auch in der Verpflichtung, das durch eine weitere Instanz entscheiden zu lassen.

 

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