und das Unternehmen um eine Stellungnahme gebeten haben. Nun, bekommen haben wir nichts, somit wollen wir den genannten Kommentar einmal hier veröffentlichen:
Anfrage mit der Bitte um Rückantwort bis zum 5.Oktober 20022
Sehr geehrter Herr Fuchs, sehr geehrter Herr Scherm,
wir erhalten in den letzten Wochen immer neue Hinweise auf Ihr Handeln im Markt, aber auch Fragen zu Ihrem Unternehmen. Hierzu haben wir ihnen einmal exemplarisch eine Mail anbei gefügt. Mit der Bitte sich den Inhalt einmal genauer anzuschauen, dann bitte auch zu den Ausführungen Stellung zu beziehen wir bezogen auf den thematischen Inhalt dann in einem Artikel Bezug nehmen wollen.
Für Ihre Unterstützung recht herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Redaktion
Diebewertung.de
Thomas Bremer
Zitat
Die R&R Consulting GmbH weißt in ihren Bilanzen von 2016 bis 2021 in den Aktiva unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ auch sogenannte “ gegenüber Gesellschafter“ aus.
Diese verzinslichen Forderungen gegenüber den Gesellschaftern betrugen im Geschäftsjahr 2016 noch 260.184,31 EUR und haben sich binnen fünf Jahren auf 2.533 Mio. EUR im Jahre 2021 fast verzehnfacht.
Ein Blick auf die Löhne und Gehälter beim Personalaufwand der zugehörigen GuV-Rechnungen zeigt, dass hier keine Gehälter von den beiden Geschäftsführern mit ausgewiesen werden.
Da beide Geschäftsführer auch die beiden einzigen Gesellschafter der R&R Consulting GmbH sind, scheint man im Hause R&R Consulting GmbH seit Jahren die Bilanzen und GuV-Rechnungen zu optimieren, indem man die Geschäftsführergehälter als Darlehen an Gesellschafter verbucht und bilanziert. Es werden also ergebniswirksame Aufwendungen als verlängernder Bilanzposten ausgewiesen, wodurch sich die Bilanzsummen erhöhen und die GuV-Rechnungen positiver als aussehen.
Die Werthaltigkeit dieser Forderungen muss in Frage gestellt werden, denn diese sind wahrscheinlich weder grundbuchlich noch anderweitig banküblich besichert. Trotz ihrer für eine jahrelang überschuldete GmbH unangemessen hohen Geschäftsführergehälter haben die Herren Fuchs und Scherm bis heute nicht ihre noch ausstehenden Einlagen von lediglich 12.500 EUR auf der Eigenkapital eingezahlt.
In der Bilanz für das Geschäftsjahr 2021 erscheint nun erstmal in den Aktiva unter „Sonstige Vermögensgegenstände“ auch noch der Posten „sonstige Forderungen in Höhe von TEUR 1.428 gegenüber einer Dienstleistungsgesellschaft, welche in Verbindung mit einer der Gesellschaft nahestehenden Person steht.“ Diese Dienstleistungsgesellschaft ist das Einzelunternehmen des Geschäftsführers Reinhard Fuchs, welches seit Januar 2021 möglicherweise den Zahlungsverkehr für die R&R Consulting GmbH abwickelt, weil die R&R Consulting GmbH seitdem über keine eigenen Geschäftskonten mehr verfügen könnte.
Das dürfte eine erste Reaktion auf kritische Fragen einiger Journalisten zu den „Verrechnungskontoforderungen gegenüber Gesellschafter“ in den vorherigen Bilanzen sein. Seit 2021 fließen die Geschäftsführergehälter nun wahrscheinlich auf die gleiche Art und Weise über die Dienstleistungsgesellschaft an die Herren Fuchs und Scherm. Auch dieser neue kreative Weg der Buchführung hat positive Effekte auf Bilanz und GuV-Rechnung für 2021.
Das ist die bekannte Verhaltensweise der Herren Fuchs und Scherm. Anstatt berechtigte Fragen zu deren möglicherweise unlauteren Geschäftspraktiken zu beantworten und diese einzustellen, versucht man die aufgedeckten Ungereimtheiten zu vertuschen.
Korrekt verbucht wäre also die Bilanzsumme für 2021 um insgesamt 3.961 Mio. EUR niedriger und die R&R Consulting GmbH hätte in den letzten fünf Geschäftsjahren genau diese 3.961 Mio. EUR weniger an Gewinnen auszuweisen.
Dazu sollte einmal eine Presseanfrage an die R&R Consulting GmbH gestellt und um Erklärung dieser Bilanzierungstrick gebeten werden.
Eine Aufklärung ist ratsam, um die Anleger dort vor möglichen Schäden zu bewahren.
Zitat Ende
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