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Aurimentum und die BaFin – kann das so sein?

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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User hatten sich in Sachen Aurimentum an unsere Redaktion gewandt. Anlass dafür von User-Seite war ein Schreiben des Unternehmens an seine Kunden.

Ein Schreiben, welches aus unserer Sicht dann doch Fragen aufwirft. Fragen, die wir dann auch über eine Presseanfrage an die das Unternehmen vertretende Rechtsanwaltskanzlei gestellt haben.

Unere Presseanfrage:

Aurimentum/ R&R Consulting GmbH

Sehr geehrte Damen und Herren,

beigefügte Unterlagen hat man usn von Seiten diverser User in die Redaktion übermittelt. Können Sie mir die Echtheit dieser Unterlagen bestätigen?

Zudem erreichten usn um 10 Mails mit ähnlichem Inhalt wie der nachfolgenden Mail. Auch hierzu bitte ich um eine kurze Stellungnahme.

Zitat:

da wir damals noch nichts über die zweifelhaften Geschäftspraktiken und fehlende Bilanzen von Aurimentum wussten, zeichneten wir voriges Jahr dort eine Goldanlage mit 8% Treuebonus schon nach 2 Jahren Laufzeit. Die Vertragsbedingungen sind im Anhang. Der Vorteil dieser Goldanlage war damals, dass man eine Sicherheit für Kursverlusten durch das Rückgaberecht nach 2 Jahren hatte. Man konnte nach 2 Jahren das gekaufte Gold wieder zurückgeben und bekam dafür das eingezahlte Geld wieder. Das war auch unabhängig vom aktuellen Goldpreis und damit ohne Verlustrisiko für uns. Wenn der Goldpreis sich gut entwickelte sollte man auf das angelegte Geld sogar noch einen Treuebonus von 8% erhalten. Eine sichere Geldanlage mit solchen Zinsen findet man heute selten. Aber Anfang des Jahres änderte Aurimentum plötzlich die Vertragsbedingungen für diese Goldanlage. Wir erhielten dazu das Anschreiben, was auch im Anhang ist. Wir dachten zuerst, dass das ein Irrtum wäre und nur für neue Verträge. Doch unser Berater, der uns diese Goldanlage damals empfohlen hatte, bestätigte uns, dass diese Änderungen rückwirkend auch für alle laufenden Verträge gemacht wurde und für alle diese Verträge gilt. Damit haben wir nun keine Sicherheit mehr für unsere Geldanlage und sind abhängig vom Goldpreis. Wir haben bei Aurimentum das Gold im Vergleich zu anderen Anbietern sehr teuer gekauft. Aurimentum verlangt für alle Goldbarren den gleichen Preis pro Gramm, also zahlt man beim 100-Grammbarren und 1-Kilobarren pro Gramm Gold genauso viel wie für einen 1-Grammbarren. Das hatte uns damals auch schon gewundert, aber der Berater sagte, dass das so normal ist, weil Aurimentum dadurch das Rückgaberecht garantiert und den Treuebonus erarbeitet.

Zitat Ende

Pünktlich bekamen wir dann auch eine Rückantwort:

Sehr geehrter Herr Bremer,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Wir nehmen im Namen unserer Mandantin wie folgt Stellung:

Der R&R GmbH ist die Zufriedenheit ihrer Kunden sehr wichtig. Die R&R GmbH hat daher allen Kunden ausführlich und transparent erklärt, warum es aus Sicht der BaFin notwendig war, bestimmte Klauseln in den AGB zu ändern. Dies hat die ganz große Mehrheit der Kunden (99,5%) verstanden und daher auch nicht widersprochen.

Lediglich wenige Kunden, es sind nur ca. 20 Personen bekannt, hatten ergänzenden Gesprächsbedarf. Dem sind die Geschäftsführer der R&R GmbH nachgekommen, um zufriedenstellende Lösungen für die Kunden zu finden.

Sofern sich bei Ihnen Kunden gemeldet haben, so können Sie der R&R GmbH gerne die Kontaktdaten weiterleiten. Die Geschäftsführung von R&R wird gerne zeitnah den Dialog mit diesen Personen aufnehmen. Es wird der Geschäftsleitung sicherlich gelingen, auch diese Kunden zufrieden zu stellen.

Der Geschäftsführung der R & R GmbH ist jeder Kunde wichtig. Dennoch bitten wir zu berücksichtigen, dass es sich um verschwindend geringe Einzelfälle handelt, die mit den Änderungen der AGB nicht einverstanden waren.

Zitat Ende

Nachdenklich gemacht hatte uns aber auch der Inhalt des Schreibens selber. Hier wird möglicherweise der Eindruck erweckt, dass die BaFin hier eine Art „Rechtsberatung“ vorgenommen haben könnte, etwas, was wir bis heute so nicht kannten.

Von der BaFin haben wir dazu auf eine von uns gestellte Presseanfrage noch keine Antwort bekommen.

In dem Schreiben der R&R Consulting GmbH heißt es:

A U R I M E N T U M „SICHERHEIT IST GOLD WERT“

Änderungen AGB

Vertragsnummer: 

Sehr geehrter –

wir haben unsere AGB auf den neuesten Stand gebracht. Anlass dazu hat uns die BaFin gegeben. Wir sollen klarstellen, dass nach der Lieferung des Treuebonus kein neues Rückgaberecht entstanden ist. Außerdem sollen wir das Wort Treuebonus nicht verwenden. Wir sind dem Wunsch der BaFin nachgekommen und eine entsprechende Klarstellung in unsere AGB aufgenommen. Den Treuebonus haben wir in Treuerabatt umbenannt. Die Änderung unserer AGB beruht also auf Ziffer 6 unserer AGB. Dieser bestimmt, dass wir unsere AGB ändern können, wenn zwingende  aufsichtsrechtliche Gründe dies erforderlich machen.

Anliegend finden Sie die Fassung unserer AGB von 01.2021. Sie gelten ab 15.02.2021.

Wir weisen darauf hin, dass Ihnen ein 14 tägiges Widerspruchsrecht gegen die neuen AGB zusteht. Widersprechen Sie nicht, gelten die neuen AGB ab 15.02.2021.

Was ändert sich für Sie durch die neuen AGB?

Nach unserer Meinung ändert sich für Sie gc!r nichts, denn ob Sie nun von einem Treuerabatt oder Treuebonus sprechen, ändert nichts daran, dass Ihnen eine Goldlieferung von 8% zusteht. Und darauf kommt es ja an. Wenn Sie meinen sollten, Ihnen sei ein Rückgaberecht auch noch nach 24 Monaten versprochen worden, so bitten wir Sie, sich bei uns zu melden, damit wir ggf. eine individuelle Lösung finden. Wir gehen weiter fest davon aus, dass das Rückgaberecht nur nach der ersten Goldlieferung bestand.

Mit freundlichen Grüßen R&R Consulting GmbH gez. Geschäftsleitung

Zitat Ende

Aurimentum bleibt für uns ein nicht empfehlenswertes Investment, auch diese Entwicklung überzeugt uns nicht. Zudem gibt es immer noch keine neuen Bilanzen.

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