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Aurimentum und die Bilanzen – war wohl nix

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Wenn es nicht so unglaublich wäre, könnte man ja über das Thema hinwegsehen, aber es ist wieder ein Monat vergangen, in dem das Unternehmen erneut keine neue Bilanz im Unternehmensregister hinterlegt hat.

Die letzte vom Unternehmen veröffentlichte Bilanz stammt aus dem Jahr 2015. Dabei wären nach den geltenden rechtlichen Vorschriften dann noch die Bilanzen von 2016, 2017 und 2018 zur Hinterlegung fällig gewesen.

Mehrfach hatte die das Unternehmen vertretende Hamburger Rechtsanwaltskanzlei angekündigt, dass die Bilanzen „zeitnah“ hinterlegt würden. Heisse Luft, so muss man heute dann einfach mal so feststellen, denn in der Richtung „Hinterlegung von Bilanzen“ tut sich gar nichts.  Auch diesen Monat ist eben nichts passiert, außer dass es neue Nachrichten rund um das Unternehmen R&R Consulting GmbH mit der Handelsmarke Aurimentum gab.

Jetzt gab es Nachrichten vom Bundesaufsichtsamt für Finanzdienstleistungen, die einen Hinweis auf ihrer Internetseite zum Unternehmen R&R Consulting GmbH veröffentlicht hat.

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Verbrauchermitteilung/weitere/2020/meldung_201028_R_u_R_Consulting_GmbH.html

Wie wir dann erfahren haben, hat sich das Unternehmen R&R Consulting gegen diesen BaFin Hinweis juristisch zur Wehr gesetzt. Das wohl über die Kanzlei MZS in Düsseldorf. Wir wollten natürlich wissen, was dabei herausgekommen ist. Erfahren haben wir aber leider auf unsere Presseanfrage hin nichts. Grundsätzlich ist ein solcher Hinweis ja nur eine erste mögliche Stufe in einer Auseinandersetzung mit der BaFin. Ob der Hinweis dann verschwindet oder erweitert wird, das wird man dann in den nächsten Wochen sehen.

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