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Aurimentum von der R&R Consulting GmbH und das Bundesamt für Justiz

Stevebidmead (CC0), Pixabay
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Nun haben wir erneut eine anonyme Mail erhalten. Jetzt mit dem Inhalt eines Schreibens des Bundesamtes für Justiz. Interpretieren wir dieses Schreiben richtig, dann scheint man auch von Seiten des Bundeamtes für Justiz den Druck auf die Herren zu erhöhen. Gut so!

Hier heißt es, neben weiteren interessanten Ausführungen Zitat:

Gegen das von Ihnen mitgeteilte Unternehmen sind hier bereits von Amts wegen Ordnungsgeldverfahren zu den Abschlussstichtagen 31. Dezember 2016, 31. Dezember 2017 sowie 31. Dezember 2018 eingeleitet worden. Diese werden hier mit allem Nachdruck bearbeitet.

Zitat Ende

Aber auch der weitere Inhalt des uns vorliegenden Schreibens ist möglicherweise nicht so ganz ohne für das Unternehmen R&R Consulting GmbH. Wir haben das Schreiben nun einmal an aus unserer Sicht wichtige Behörden weitergeleitet. Es bleibt spannend.

4 Kommentare

  • Was soll denn das Dauergezänk um Aurimentum wegen der Nichtveröffentlichung von Bilanzen?
    Aurimentum hat gegenüber mir als Kunde und Vermittler alle Verpflichtungen erfüllt. Ich kann bei Aurimentum auch keinen Schaden wie z.B. bei PIM Gold erleiden, denn das Gold wurde an mich ausgeliefert. Zugegeben etwas teuer, aber ich habe schon 2 Mal den Rückkauf mit dem versprochenen Mehrwert erhalten und denke, dass ich den Rückkauf mit Treuegold auch 2021 wieder erhalten werde. Ob diese nun ihre Bilanzen veröffentlichen oder nicht, geht mir am A….. vorbei.

    • Wenn die Bilanzen nicht stimmen oder Schulden ausweisen, dann dürfen Sie das was Sie erhalten haben im Insolvenzfalle nicht behalten. Der Insolvenzverwalter fordert dann alles zurück. Sie wären dann aber nicht der Erste, der dann erschrocken vom Baum fällt. Nicht traurig sein. Intransparenz ist in diesem Marktbereich an der Tagesordnung. Die Nichtveröffentlichung von Bilanzen ist daher ein ernstzunehmenden Zeichen.
      Wenn wir schonmal dabei sind, was glauben Sie, wie Aurimentum den Mehrwert erwirtschaftet?

      • Es wird aber keine Insolvenz bei Aurimentum geben! Ganz einfach deshalb, weil Aurimentum das überteuert gekaufte Gold an die Kunden ausgeliefert hat.
        Sollte Aurimentum illiquide werden, dann werden die Rückkäufe abgelehnt.
        Versprochen wurden diese nicht von der Firma sondern nur vom Vertrieb.
        Das heißt, die Geschäftsführer machen irgendwann den Laden zu und die Gearschten sind wieder einmal die Kunden, die 30% zu teuer gekauft haben.

  • Wer seine Jahresabschlussunterlagen nicht oder nicht fristgerecht offengelegt hat, muss grundsätzlich mit einem Ordnungsgeld von mindestens EUR 2.500,00 rechnen. Maßgeblich ist das Datum der Einreichung – es besteht keine Möglichkeit der Fristverlängerung. Die Offenlegung muss binnen 12 Monaten nach dem Abschlussstichtag erfolgen. Der Höchstbetrag beträgt weiter EUR 25.000,00 (evtl. auch mehrfach, d. h., man kann sich hier nicht „freikaufen“). Das Verfahren setzt sich so lange fort, bis alle Unterlagen offengelegt sind oder die Unterlassung gerechtfertigt wird. Damit gibt es keine Höchstgrenze für die Ordnungsgelder insgesamt.

    Das Bundesamt für Justiz hat gegenüber R&R Consulting GmbH wegen der Nichtveröffentlichung der Jahresabschlüsse möglicherweise nachfolgende Bußgeler erlassen zum 31.12.2016 (103,50€ + 2.500€ +25.000€ +25.000€ = gesamt: 52.603,50 €), zum 31.12.2017 (103,50€ + 2.500€ +25.000€ = gesamt: 27.603,50 €) und zum 31.12.2018 (103,50€ + 2.500€ +25.000€ = gesamt: 2.603,50 €) = insgesamt: 82.810,50 € festgesetzt.

    Offensichtlich sind die Kosten bezahlt worden. Mit welchem Geld? Mit Anlegergeldern?
    Wie schlecht müssen diese Bilanzen sein, dass man freiwillig mehr als 80.000 Euro an Bußgeldern zahlt?

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